Was ist in den monatlichen Zahlungen alles enthalten?
Üblicherweise setzt sich die (Gesamt-)Miete aus dem Nettomietzins, dem Betriebskostenanteil und der Umsatzsteuer zusammen. Details können Sie Ihrem Mietvertrag oder den monatlichen Vorschreibungen entnehmen.
Wie hoch darf der (Netto-)Mietzins sein?
Bei nach dem 28.2.1994 vermieteten Wohnungen wird in der Regel ein Richtwertmietzins verlangt. Ausgehend vom „Richtwert“ einer Normwohnung wird der konkrete Mietzins immer für jedes Mietobjekt einzeln berechnet. Für besondere Ausstattungsmerkmale sind Zuschläge möglich, für fehlende sind Abschläge zu machen. Wenn Sie die Höhe Ihrer Miete kontrollieren möchten, benutzen Sie unseren Mietzinsrechner oder betrauen Sie eine/n unserer Mietrechts-ExpertInnen mit der Angelegenheit.
Mein (Netto-)Mietzins ist zu hoch. Was kann ich tun?
Bei unbefristeten Mietverträgen können Sie innerhalb der ersten drei Mietjahre mit unserer Unterstützung eine Senkung erwirken. Bei befristeten Miet- oder sogar Kettenmietverträgen endet die Frist zur Überprüfung der Mietzinsvereinbarung spätestens 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis.
Kann sich die Miete während des Mietverhältnisses erhöhen?
Während eines aufrechten Mietverhältnisses darf sich die Miete nur dann erhöhen, wenn es sich um eine gesetzliche Anpassung des Richtwertes handelt und im Mietvertrag eine sogenannte Wertsicherungsklausel vereinbart wurde. Bei fast allen Mietverträgen wird als Grundlage der Wertsicherung des Hauptmietzinses die Veränderung des Verbraucherpreisindexes vereinbart („Indexanpassung“). Dieser wird monatlich aufgrund der Entwicklung der allgemeinen Lebenserhaltungskosten von der Statistik Austria veröffentlicht.