Wohngemeinschaften  

Wohngemeinschaften

Das Zusammenleben in Wohngemeinschaften wird aus Kostengründen – nicht nur bei jungen Leuten – immer beliebter. Rechtlich bringen WGs jedoch einige Probleme mit sich.

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Ich bin Hauptmieter einer Wohnung. Darf ich mir einen Untermieter suchen?

 

Im Altbau (vor 1945 errichtet) und im geförderten Wohnbau darf der Vermieter die teilweise Untervermietung vertraglich nicht verbieten. Solange man als Hauptmieter selber in der Wohnung wohnt, die Anzahl der Personen die Anzahl der Räume nicht übersteigt und nicht zu viel Miete vom Untermieter verlangt wird, stellt das Eingehen einer WG also kein Problem dar.

 

Welche Variante ist besser: Hauptmieter und Untermieter oder mehrere Hauptmieter?

 

Problematisch können beide Varianten sein. Bei mehreren Hauptmietern muss bei jedem Mieterwechsel die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Alle Hauptmieter haften gemeinsam für die Zahlung der Miete und können auch Vertragserklärungen wie z.B. Kündigungen nur gemeinsam abgeben.

 

Bei der Konstellation Hauptmieter/Untermieter gibt es einen Hauptmieter, der Verträge mit seinen Mitbewohnern abgeschlossen hat. Die Untermieter können ihre Rechte nur gegenüber dem Hauptmieter durchsetzen. Da sie mit dem Vermieter keinen direkten Vertrag haben, können sie von ihm auch keine Reparaturen oder ähnliches fordern. Ein Mieterwechsel ist dafür einfacher möglich. Problematisch wird es wiederum dann, wenn der Hauptmieter derjenige ist, der ausziehen möchte. Dann wäre wieder eine Zustimmung des Vermieters einzuholen.

 

Was ist beim Abschluss von Untermietverträgen zu beachten?

 

Für Untermietverträge gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Bestimmungen wie für Hauptmietverträge. Sollen sie befristet abgeschlossen werden, müssen sie eine Mindestdauer von drei Jahren haben, sonst gelten sie automatisch als unbefristet.

 

Ich habe Probleme mit meinem Mitbewohner. Wie kann ich ihn zum Ausziehen bewegen?

 

Sind beide Hauptmieter, so haben Sie dieselben Rechte. Soll oder möchte einer der Hauptmieter ausziehen, ist die Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig (Vermieter und alle Hauptmieter). Befinden Sie sich in einem Hauptmieter-/Untermieter-Verhältnis, so kann der Untermietvertrag auch nicht so einfach aufgelöst werden. Genau wie der Vermieter hat auch der Untervermieter die gesetzlichen Kündigungsvorschriften einzuhalten!

 

Ich möchte aus der WG ausziehen. Wie gehe ich am besten vor?

 

Sind Sie Untermieter und haben einen eigenen Untermietvertrag, so können Sie einfach eine schriftliche Kündigung an den Hauptmieter schicken. Mitglieder der Mietervereinigung Österreichs finden bei den Musterbriefen ein Formular zur Vertragskündigung. Sind Sie einer von mehreren Hauptmietern und möchten ausziehen, so ist die Zustimmung aller anderen Vertragsparteien notwendig (Vermieter und alle Hauptmieter).

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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