Das Gebührengesetz hält fest, dass beide Vertragspartner gemeinsam für die gesamte Gebühr haften. In der Regel wird im Mietvertrag vereinbart, dass die Mietvertragsgebühr der Mieter trägt. Da hier aber Vertragsfreiheit besteht, könnte auch etwas anderes vereinbart werden zB. dass die Vergebührung von Vermieter getragen wird.
Die Mietvertragsgebühr muss vom Vermieter oder seinem Vertreter bis zum 15. des dem Mietvertragsabschlusses zweitfolgenden Monat bezahlt werden. In der Regel wird der zu zahlende Betrag bei Vertragsabschluß vom Mieter verlangt. Es ist ratsam zu prüfen, ob die Vergebührung dann auch tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wurde, da dieses im schlimmsten Fall sich direkt an den Mieter wenden könnte und man dann erneut den Betrag einzahlen muss. Sollte so ein Fall eintreten, ist es notwendig abzuklären, was der Vermieter/die Verwaltung mit der einkassierten Summe gemacht hat. Hier besteht dann jedenfalls eine Rückzahlungsforderung.
Nein, Mietverträge sind auch ohne Mietvertragsgebühr rechtsverbindlich. Allerdings kann gegenüber dem Finanzamt ein Strafzuschlag wegen ausgebliebener Vergebührung anfallen.