Die neuen Richtwerte sind wirksam ab 1.4.2022, sofern ein neuer Vertragsabschluß ab 1.4.2022 erfolgte. Die Werte betragen wie folgt:
Bundesland | Richtwert (in Euro/m²) |
---|---|
Burgenland | 5,61 € |
Kärnten | 7,20 € |
Niederösterreich | 6,31 € |
Oberösterreich | 6,66 € |
Salzburg | 8,50 € |
Steiermark | 8,49 € |
Tirol | 7,50 € |
Vorarlberg | 9,44 € |
Wien | 6,15 € |
Die Richtwertmiete setzt sich zusammen aus dem Richtwert selbst sowie den Zu- + Abschlägen und unter Umständen dem Lagezuschlag.
Wann und wie der Vermieter/die Vermieterin den Mietzins anheben darf, erfahren Sie hier.
Mehr Infos zum Thema: