Die neuen Richtwerte sind wirksam ab 1.4.2023, sofern ein neuer Vertragsabschluß ab 1.4.2023 erfolgte. Die Werte betragen wie folgt:
Bundesland | Richtwert (in Euro/m²) |
---|---|
Burgenland | 6,09 € |
Kärnten | 7,81 € |
Niederösterreich | 6,85 € |
Oberösterreich | 7,23 € |
Salzburg | 9,22 € |
Steiermark | 9,21 € |
Tirol | 8,14 € |
Vorarlberg | 10,25 € |
Wien | 6,67 € |
Die Richtwertmiete setzt sich zusammen aus dem Richtwert selbst sowie den Zu- + Abschlägen und unter Umständen dem Lagezuschlag.
Wann und wie der Vermieter/die Vermieterin den Mietzins anheben darf, erfahren Sie hier.
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