Was müssen Sie bei der Kündigung Ihres Mietvertrags beachten?
Die Kündigung des Mietvertrags ist in Österreich gesetzlich geregelt. Vermieter können nur dann kündigen, wenn bestimmte gesetzlich aufgezählte Kündigungsgründe erfüllt werden. Mieter hingegen haben es da leichter (Erläuterung weiter unten). AUSNAHME: Mieter von Ein/Zweifamilienhäusern, mit Verträgen nach dem 31.12.2001 unterliegen nicht dem Kündigungsschutz!
Ihr Mietvertrag endet (soweit er befristet abgeschlossen wurde) mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrags gilt es Fristen zu beachten. (siehe Kündigungsfristen Mietvertrag)
Für den Fall, dass Sie Investitionsaufwendungen hatten, die zu einer wesentlichen Verbesserung Ihrer Wohnung über die Mietdauer hinaus geführt hat, müssen Sie bei bzw mit der Kündigung Ihres Mietvertrages besondere Fristen zur Geltendmachung beachten. Diese sind im MRG §10 geregelt.
Die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages beginnt mit Eingang Ihrer Kündigung beim Vermieter zu laufen. Haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten und wollen z. Bsp. zum 31.12. ausziehen, muss Ihre Mietvertragskündigung spätestens am 30.11. beim Vermieter einlangen.
Hier können Sie einen Musterbrief eines Kündigungsschreiben einer Mietwohnung Downloaden
Für Ihren Vermieter gelten im Mietrecht andere Regeln als für Sie, um eine Kündigung Ihres Mietvertrags auszusprechen. Laut Mietrecht kann Ihr Vermieter Ihren Mietvertrag nur aus bestimmten wichtigen Gründen kündigen.
Ihr Vermieter kann Ihren Mietvertrag kündigen, wenn Sie trotz fristgerechter Mahnung in Zahlungsverzug mit Ihrer Miete sind
Ihr Vermieter kann Ihnen den Mietvertrag kündigen, wenn Sie die Wohnung grob vernachlässigen, darin strafbare Handlungen vollziehen, die sich auf Mitbewohner oder den Vermieter beziehen und nicht als geringfügig zu bezeichnen sind. Gleiches gilt für die Mitbewohner Ihrer Wohnung.
Ihr Vermieter kann Ihren Mietvertrag auch kündigen, wenn Sie die Wohnung an Dritte nicht eintrittsberechtige Personen weitergeben bzw. die Sie die Wohnung nicht nutzen.
Ihr Vermieter kann den Mietvertrag nach Ihrem Tod kündigen, wenn für eintrittsberechtigte Personen kein dringendes Wohnbedürfnis besteht
Ihr Vermieter kann den Mietvertrag immer dann kündigen, wenn die gemietete Wohnung mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub von Ihnen oder eintrittsberechtigten Personen ungenutzt bleibt (= leer steht).
Aus persönlichen Bedarfsgründen kann Ihr Vermieter Ihren Mietvertrag dann kündigen, wenn er sog. Eigenbedarf hat und ihm durch eine Aufrechterhaltung des Mietvertrages mit Ihnen ein übergebührlicher Nachteil entstehen würde
sowie, wenn er Bedarf für Familienmitglieder hat und Ihnen einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellt.
Ihr Mietvertrag kann natürlich auch dann gekündigt werden, wenn ein im Mietvertrag wirksam festgehaltener Grund eintritt (ACHTUNG: die meisten vereinbarten Gründe sind unwirksam - lassen Sie Ihren Vertrag prüfen)
Eine Kündigung des Mietvertrages ist auch dann zulässig, wenn durch die Fortführung des Mietvertrages die Erhaltungskosten des Hauses durch den Mietzins nicht dauerhaft getragen werden können, UND eine baubehördliche Abtragung veranlasst wurde UND Ihnen ein Ersatz beschafft wird.
Eine Kündigung Ihres Mietvertrages durch Ihren Vermieter ist auch dann gültig, wenn das Haus umgebaut werden soll, abgetragen wird, die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bauwerbers mit Bescheid erkannt hat, daß selbst unter Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen der bisherigen Mieter der geplante Neubau (Umbau) aus Verkehrsrücksichten, zu Assanierungszwecken, zur Vermehrung der Wohnungen, die zur Beseitigung oder Milderung eines im Ortsgebiet bestehenden quantitativen Wohnungsbedarfes oder eines qualitativen Wohnfehlbestandes geeignet sind, oder aus anderen Gründen im öffentlichen Interesse liegt UND dem Mieter Ersatz beschafft wird
Zu guter Letzt kann Ihr Mietvertrag auch gekündigt werden, wenn Sie als Hauptmieter einer Wohnung der Ausstattungskategorie "D" weder bereit sind, eine vom Vermieter angebotene Standardverbesserung zuzulassen, noch die angebotene Standardverbesserung selbst durchführen UND Ihnen als Mieter Ersatz beschafft wird.
Gern stehen wir Mitgliedern der Mietervereinigung im Falle von Unklarheiten bei der Kündigung Ihrer Wohnung mit Rat und Tat zur Verfügung.