Anbot

Mietanbot

Das Mietanbot ist Ihr verbindliches Angebot an den Vermieter, eine Wohnung zu den im Anbot angegebenen Bedingung anzumieten. Ihr Anbot ist bindend, beachten Sie daher folgende Punkte.

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Achtung! Wer ein Mietanbot unterschreibt, gibt eine bindende Erklärung ab, die Wohnung zu einem bestimmten Mietzins anmieten zu wollen. Befristen Sie daher ihr Anbot. Denn ab diesem Zeitpunkt entscheidet der Vermieter, ob er auf Basis Ihres Mietanbots einen Mietvertrag mit Ihnen abschliesst oder sich einen "besseren Kandidaten" sucht. Da Sie sich gebunden haben, müssen Sie auf seine Entscheidung warten.

 

Mindestinhalt des Mietanbots:

  • Objekt und Adresse des Mietanbots
  • Name der Vertragsparteien des Mietanbots
  • Art der Miete (Haupt- oder Untermietvertrag)
  • zu vereinbarende Mietdauer
  • zu vereinbarender Mietzins (am besten aufgegliedert nach Hauptmietzins, Betriebskosten, Heizkosten und Umsatzsteuer)
  • Nutzfläche der Wohnung und deren Ausstattung

 

Das sind manchmal zu wenig Inhalte des Mietanbots, weil es noch weitere Nebenbedingungen geben kann. Verlangen Sie daher zu Ihrer Absicherung, dass alle für die Anmietung relevanten Zusagen, Bedingungen und Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich im Mietanbot oder in einem Zusatzblatt zum Mietanbot angeführt werden, wie z. B. Weitergaberecht, Benützungsrecht des Gartens, Recht auf Tierhaltung, Investitionsablösen, Mietzinsvorauszahlung oder Kaution.


Verlassen Sie sich nie auf mündliche Zusagen!
Hängt der Abschluss des Mietvertrages noch von weiteren Bedingungen ab, dann fügen Sie dem Anbot z.B. folgende Formulierungen bei:

 

  1. Beispiel: „Vorbehaltlich einer Finanzierung/Kreditgewährung durch die Bank XY (meines Vertrauens)“, da die Finanzierung der Wohnung noch abzuklären ist.
  2. Beispiel: Der Mietvertragabschluss hängt davon ab, ob Sie einen Studienplatz, Arbeitsstelle oder Ähnliches am Ort des Mietanbots oder einem Familienmitglied die Wohnung auch gefällt. Dann fügen Sie bei: „das Mietanbot ist nur gültig, wenn ...“

 

Legen Sie im Mietanbot eine individuelle Bindungsfrist fest, in der die Annahme zu erfolgen hat, damit Sie ab diesem Zeitpunkt wieder freie Entscheidung für ein anderes Mietobjekt haben.

 

  • Beispiel: dieses Anbot gilt nur bis zum 30.10.2008.

 

Wenn der Vermieter das Mietanbot annimmt, dann ist der Mietvertrag zustande gekommen, und somit entsteht auch deine Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision.


Kostenfreier Rücktritt bei der Vermittlung einer Mietwohnung nach § 30a KSchG. Nur ein Verbraucher, der am selben Tag, an dem er die Wohnung, welche er zum dringenden Wohnbedürfnis für sich selbst oder einen nahen Angehörigen anmieten will, das erste Mal besichtigt, eine Vertragserklärung (Mietanbot, Mietvertragsabschluss ...) abgibt, kann von diesen Vertragserklärungen schriftlich kostenfrei zurücktreten.


Daher nochmals: Überlegen Sie sehr genau, bevor Sie ein Mietanbot unterschreiben!


Die Rücktrittsfrist beträgt 1 Woche ab der Vertragserklärung. Sie beginnt erst zu laufen, sobald der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.


Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rücktrittserklärung bezüglich des Mietvertrages gilt auch für einen im Zuge der Vertragserklärung abgeschlossenen Maklervertrag.

 

Und weiter geht die Reise zum Mietvertragsabschluss

 

Bei Fragen stehen wir den Mitgliedern der Mietervereinigung Österreichs für eine Rechtsberatung zur Verfügung.

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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