Thermenwartung

Thermen Wartung (neu)

Thermenwartung nach der Wohnrechtsnovelle 2015

 

Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wurde ein einheitlicher Rechtsraum zur Übernahme der Kosten für Erhaltung und Ersatz von Thermen, Warmwasserboilern und anderen Wärmebereitungsgeräten geschaffen (siehe alte Situation bis 31.12.2014).

 

Für wen gilt die Wohnrechtsnovelle zur Thermenwartung?

 

Die Wohnrechtsnovelle 2015 ist für alle Mietobjekte relevant, bei denen es sich um keine Vollausnahme aus dem MRG (zB. Ein-/Zweifamilienhäuser, Heime, Ferienwohnungen usw.) handelt, in denen eine Heizgelegenheit bzw. Warmwasser mitvermietet wurde. Mitvermietet bedeutet, dass Ihr Vermieter Ihnen eine Therme, Heizung bzw. Warmwasser zu Verfügung gestellt hat.

 

Wann ist eine Therme mitvermietet?

 

Immer dann wenn die Therme bei Anmietung vorhanden war, ist sie auch mitvermietet. Unerheblich für die Beurteilung ob eine Therme mitvermietet ist, ob die Kosten für den Betrieb bzw. Verbrauch im Mietpreis berücksichtigt sind. Ebensowenig muss die vorhandene Heizung zu einem höheren Mietzins geführt haben (zB beheizbare Wohnung mit Klo am Gang ist an sich eine D- Wohnung, wenn ein D- Mietzins vereinbart wurde, bleibt das so, die Therme muss dennoch vom Vermieter erhalten werden.)

 

Welche Pflichten muss Ihr Vermieter ab sofort übernehmen?

In allen Fällen einer mitvermieteten Thermenheizung ist Ihr Vermieter verpflichtet, Reparaturen oder den Austausch der Therme finanziell zu tragen.

 

Für welche Mietvertragsarten gilt die Mietrechtsnovelle?

 

  • Die Novelle gilt für MRG Voll-/Teilanwendungsbereich und WGG-Verträge
  • Sie ist auch auf alle bestehenden Verträge anwendbar
  • Es gelten alle Sachverhalte, die ab dem 1.1.2015 entstehen

 

Wie verhalten Sie sich, wenn während des Thermenservice ein Schaden an der Therme festgestellt wird?


Wenn Sie das Service außerhalb der Kälteperiode in Auftrag gegeben haben, beenden Sie das Service normal. Dann informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich vom Schaden und verlangen die zeitnahe Behebung des Thermenschadens.

Grundsätzlich ist es ratsam, das Service außerhalb der Heizperiode durchzuführen, damit Sie nicht unter Druck kommen, wenn Reparaturbedarf entsteht.

 

Wann sollten Sie als Mieter dennoch aktiv werden?

 

Nur für den Fall, dass Gefahr in Verzug ist, also auch wenn Sie sonst keine Heizmöglichkeiten (zB. während der kalten Jahreszeit) haben, können Sie auftauchende Reparaturarbeiten im Rahmen eines Service in Auftrag geben. In diesem Fall sind die entstandenen Kosten für die Thermenreparatur einklagbar.

 

Was umfasst ein Service bzw. die Thermenwartung?


Wartung bedeutet, dass Ihre Therme gereinigt und auf Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Sie dient der Lebensverlängerung der Geräte. Üblicherweise halten Installateure ein Wartungsintervall von 1-2 Jahren für vernünftig – das Intervall hängt vom Alter und Zustand der Geräte ab. Für die Wartung ist der Mieter zuständig und hat auch deren Kosten zu tragen.

 

Was gibt es bei Thermenwartung noch zu beachten?

 

Wir raten dazu, die Wartungsprotokolle zu sammeln und aufzuheben!

 

Thermen, die um die 15 Jahre alt sind, haben in der Regel ihr wirtschaftliches „Lebensende“ erreicht. Wenn hier keine regelmäßige Wartung vorhanden war bzw. nachgewiesen werden kann, wird Ihr Vermieter nachweisen müssen, dass die Therme aufgrund mangelnder Wartungspflicht kaputt gegangen ist.

 

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