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Österreich, Recht, Service 11.10.2016

Vermieter verlangt Haushaltsversicherung

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Immer wieder kommt es vor, dass im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass der Mieter verpflichtet ist, eine Haushaltsversicherung abzuschließen und eine Bestätigung darüber dem Vermieter vorzulegen. Was aber passiert, wenn man dem nicht Folge leistet?

 

Grundsätzlich gilt, dass so eine Klausel unwirksam ist. Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass dieser eine Haushaltsversicherung abschließt. Es ergeben sich also für den Mieter keine mietrechtlichen Nachteile, wenn er entgegen dem Passus im Mietvertrag keine Versicherung abschließt. Trotzdem empfiehlt die MVÖ unbedingt den Abschluss einer Haushaltsversicherung. Ein Malheur ist schnell passiert und durch eine Haushaltsversicherung ist man abgesichert.

 

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass es ausschließlich Sache des Mieters ist, ob er eine Haushaltsversicherung abschließt oder nicht, es aber auf jeden Fall sinnvoll ist sich für den Schadensfall bestmöglich abzusichern.
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