18.04.2017
Mieter können ihre Wohnung nach eigenen Vorstellungen einrichten und gestalten. Dazu gehören unter anderem die Auswahl Wandfarbe, das Einschlagen von Nägeln zum Aufhängen von Bildern sowie das Bohren von Löchern um Möbelstücke zu befestigen. Hierbei handelt es sich um sogenannte unwesentliche Änderungen, die nicht der Zustimmung des Vermieters bedürfen.
Wer nach einer erfolgten Umgestaltung der Wohnung auszieht sollte jedoch Folgendes beachten: „bunte“ Wände sind nur während der Mietdauer erlaubt. Solange das Mietverhältnis aufrecht ist, kann der Mieter die Wände der Wohnung in jeder erdenklichen Farbe streichen. Bei Auszug muss er die Zimmerdecken und Wände jedoch wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Dies muss nicht zwingend weiß sein, aber es muss ein Farbton sein, der für potenzielle Nachmieter akzeptabel ist- wie zum Beispiel zarte Pastelltöne. Wenn man bei Auszug die knalligen Farben belässt riskiert man, dass ein Teil oder die ganze Kaution einbehalten wird.
Um den Zustand im Rückgabezeitpunkt zu dokumentieren, empfiehlt sich die Anfertigung eines Übergabeprotokolls (ein Musterprotokoll finden Sie hier). Außerdem ist stets zu empfehlen, die Übergabe nicht allein zu erledigen, sondern sich von einer Person Ihres Vertrauens, sei es ein Familienmitglied oder ein guter Freund, begleiten zu lassen. Dies kann helfen um bei nachträglichen Streitigkeiten einen Zeugen an Ihrer Seite haben. Den Zustand der Wohnung sollten Sie mit Fotos dokumentieren.