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Österreich, Service 27.10.2020

Wohnen in einer WG: die wichtigsten Infos zur Wohngemeinschaft

  • Selfie in der WG; Foto: bernardbodo/istockphoto.com

Welche Vorteile hat eine Wohngemeinschaft? Wo verstecken sich die Nachteile? Die Experten der Mietervereinigung erklären, was man zum Wohnen in einer WG wissen muss.

 

Studierende geben im österreichweiten Durchschnitt 36 Prozent ihres Gesamtbudgets für Wohnen aus. Nur knapp die Hälfte der Lernenden kann sich eine eigene Wohnung leisten - rund ein Viertel aller Studenten lebt in einer Wohngemeinschaft.

Für solche Wohngemeinschaften gibt es in (miet-)rechtlicher Hinsicht zwei Varianten:

  • Ein Hauptmieter und mehrere bzw. ein Untermieter

oder

  • mehrere Hauptmieter.


Keine von beiden Varianten ist optimal, beide bieten Vor- und Nachteile.

Variante 1: Ein Hauptmieter
Ein Hauptmieter kann mit einem Eigentümer einen Mietvertrag abschließen und Teile der Wohnung untervermieten. Solange der Hauptmieter auch selber in der Wohnung lebt, darf der Eigentümer das Untervermieten in der Regel auch nicht untersagen.

Der Hauptmieter tritt dann gegenüber den Untermietern als (Unter-)Vermieter auf und ist gegenüber dem Eigentümer dafür verantwortlich, dass der Mietzins pünktlich bezahlt wird. Es empfiehlt sich, interne Vereinbarungen zwischen den Mitbewohnern abzuschließen, um Problemen zu vermeiden.


Für Untermietverträge gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Hauptmietverträge. Bei befristeten Verträgen gilt eine Mindestdauer von 3 Jahren, außerdem ist ein Abschlag von 25 Prozent zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Kündigungsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes zu beachten – der (Unter-)Vermieter kann nur aus im Gesetz genannten Gründen kündigen.

Viele Rechte, wie zum Beispiel die Durchsetzung von notwendigen Reparaturarbeiten oder die Rückforderung von Kostenersatz für Investitionen können von den Untermietern teils nur schwer, teils gar nicht geltend gemacht werden. Forderungen gegenüber dem Eigentümer kann nur der Hauptmieter stellen.

Variante 2: Mehrere Hauptmieter
Mehrere Hauptmieter stehen alle im selben Rechtsverhältnis zum Eigentümer. Sie haften alle gemeinsam für die regelmäßige Bezahlung der Miete. Daher muss der Vermieter, genauso wie alle anderen Mitmieter, auch zustimmen, wenn einer der Hauptmieter ausgetauscht werden soll.

Bei jedem Mieterwechsel oder Wegfallen eines Mieters ist daher die (am besten schriftliche) Zustimmung des Vermieters einzuholen.


Kaution in einer Wohngemeinschaft
Auch für die Miete eines WG-Zimmers gilt, was für allgemeine Hauptmietverträge über eine ganze Wohnung gilt: Vom Gesetz her ist eine Kaution nicht verpflichtend, sie darf aber im Mietvertrag vereinbart werden.

Üblicherweise wird die Bezahlung von drei Monatsmieten vereinbart. Die Kaution dient zur Begleichung von Mietzinsrückständen und zur Reparatur von Schäden, wenn das Zimmer nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.

Der (Unter-)Vermieter hat das Recht, die Kaution bis zum Ende des Mietverhältnisses in voller Höhe bei sich zu behalten. Erst nach Rückstellung der Wohnung ist die Kaution samt Zinsen zurückzubezahlen.

Wohnungen der Kategorie D
Eine Tatsache, die nur Wenigen bekannt ist und daher oft übersehen wird: Wer vom Eigentümer nur ein Zimmer anmietet und WC, Bad sowie Küche gemeinschaftlich mit anderen teilen muss, der mietet letztlich eine Wohnung der Kategorie D an.


Hier liegt der Quadratmeterpreis inklusive Betriebskosten und Steuern bei rund 4 Euro.

Bei Fragen rund ums WG-Wohnen helfen unsere Wohnrechts-Experten gerne weiter.

 

Weitere Informationen:

>> Betriebskosten

>> Erhaltung und Instandhaltung

>> Kündigung des Mietvertrags

>> Rückgabe der Wohnung

 

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