Österreich, Politik, Recht 05.10.2017
Die Mietvertragsgebühr für Wohnungen wird fallen. Der Finanzausschuss des Nationalrates hat am Mittwoch mit den Stimmen der SPÖ, FPÖ und NEOS und gegen die Stimmen der ÖVP einen entsprechenden Antrag beschlossen. Noch in der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl am 15. Oktober wird damit wohl das Aus der Mietvertragsgebühr fixiert.
Ein großer Erfolg für die Mietervereinigung, die seit langem gegen die Gebühr kämpft: „Rund 250 Jahre mussten vergehen um die anachronistische Mietvertragsgebühr, die eine sinnentleerte Geldbeschaffungsaktion darstellt, zu beseitigen“, sagt Alexandra Rezaei, MVÖ-Bundesgeschäftsführerin.
Barocke Gebühr
Die Vergebührung von Mietverträgen in Österreich stammt aus der Regierungszeit von Kaiserin Maria Theresia (1740 bis 1780). Wer eine Wohnung neu mietete, zahlte ein Prozent der Bruttomiete als Gebühr an den Staat. Bis heute hebt das Finanzministerium für jeden abgeschlossenen Mietvertrag diese im wahrsten Sinn des Wortes historische Gebühr ein. Ein dreistelliger Millionenbetrag landet auf diese Weise jährlich in der Staatskasse. Dabei erfolgt die Mietvertragserrichtung schon längst nicht mehr so wie in der Barockzeit durch die Finanzämter.
Ersparnis für Mieter
Das Aus der Gebühr spart Mietern viel Geld. Derzeit beträgt die Mietvertragsgebühr bei unbefristeten Mietverträgen 1% der dreifachen Jahresbruttomiete. So sind beispielsweise bei einem Mietzins von 500 Euro im Monat einmalig 180 Euro Vertragsgebühr an das Finanzministerium abzuführen.
Auch bei befristeten Mietverträgen für Wohnungen kassiert der Finanzminister derzeit noch mit. Hier beträgt die Gebühr 1% der Gesamtbruttomiete, allerdings gedeckelt auf maximal 3 Jahre. Ein Beispiel: Bei einem Mietzins von 750 Euro im Monat sind 270 Euro Gebühr fällig.
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