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Österreich, Service 07.12.2017

Kaminofen in der Mietwohnung - geht das?

  • Kaminofen; Bild: fotolia.de

Im Winter, wenn es draußen stürmt und schneit, wünschen sich viele die wohlige Wärme und das angenehme Ambiente eines Kaminofens. Nur wenige Mietwohnungen sind aber mit einem solchen Ofen ausgestattet. Was ist zu beachten, wenn Mieter nachträglich einen Ofen in der Wohnung aufstellen wollen?

Für unwesentliche Veränderungen am Mietgegenstand wird keine Erlaubnis des Vermieters benötigt.  Türanstriche, Tapeten, Fliesen oder Bodenbeläge kann man also ohne Genehmigung des Vermieters ändern - unabhängig davon, ob die Wohnung dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt oder nicht.

Anders sieht die Sache bei wesentlichen Veränderungen aus. Dort, wo das MRG voll anwendbar ist (Altbau oder geförderter Wohnbau), regelt das MRG, was Mieter innerhalb des Mietgegenstandes ändern dürfen und wie dabei vorzugehen ist.

Wesentliche Änderungen
Umbauarbeiten und wesentliche Veränderungen an der gemieteten Wohnung müssen dem Vermieter in jedem Fall schriftlich angezeigt werden. Das sollte möglichst exakt mit Plänen und Kostenvoranschlägen dokumentiert werden.

Sollte der Vermieter nicht binnen zwei Monaten antworten, so "fingiert" das MRG seine stillschweigende Zustimmung. Achtung: Diese gilt immer nur für all jene Arbeitsschritte und Veränderungen, die schriftlich angezeigt wurden. Jegliche Abweichung vom ursprünglichen Plan müssen Mieter neu genehmigen lassen.

Wesentliche Änderungen müssen

  • dem Stand der Technik entsprechen und verkehrsüblich sein
  • einwandfrei ausgeführt werden
  • der Hauptmieter trägt die Kosten


Zudem darf

  • es zu keinen schutzwürdigen Beeinträchtigungen der Interessen des Vermieters kommen
  • das Haus dadurch keine Beeinträchtigung erleiden
  • die Veränderung keine Gefahr für Sicherheit von Personen und Sachen bewirken.


Was ist beim Aufstellen zu beachten?
Vor dem Aufstellen eines Kaminofens ist jedenfalls vorab mit dem Rauchfangkehrer zu klären, ob der vorhandene Kamin für die geplante Feuerstätte geeignet ist. In der Folge muss der Ofen fachgerecht aufgestellt und angeschlossen werden.

 

Zu Wänden und Möbeln ist ein ausreichender Abstand vorgeschrieben, bei einem einfachen Kaminofen aus Metall beträgt dieser 50 Zentimeter.

 

In den Wänden hinter dem Kaminofen dürfen keine Strom- oder Wasserleitungen verlegt werden. Bei brennbarem Fußbodenmaterial wie Holz, Teppich oder Laminat ist eine nichtbrennbare Bodenplatte vorgeschrieben, die den Ofen überragt.

 

Weitere Informationen: > Veränderungen im Mietobjekt

 

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