Österreich, Service 16.12.2019
Weihnachtsmänner, die sich von Balkonen abseilen, ein ganzes Rentier-Gespann im Vorgarten, blau blinkende Eiszapfen und in allen Farben leuchtende Sterne: Weihnachtsbeleuchtung und Lichterketten bergen Konfliktpotenzial. Denn was der eine als stimmungsvoll empfindet, ist dem anderen lästig.
Was ist wann erlaubt? In Österreich gibt es noch keine Rechtsprechung zu privater Weihnachtsbeleuchtung.
Innerhalb der Wohnung haben Mieter freie Hand.
Grundsätzlich darf man auch Balkon und/oder Terrasse nach seinem eigenen Geschmack gestalten - wenn es sich um eine ortsübliche Dekoration handelt. Lichterketten und Weihnachtsschmuck müssen freilich sicher installiert sein - die Hausfassade darf nicht beschädigt und Nachbarn dürfen nicht übermäßig gestört werden. Eine überbordende Beleuchtung müssen Nachbarn also nicht dulden.
Beim Stiegenhaus handelt es sich um einen allgemeinen Teil des Hauses - hier müssen Nachbarn und/oder Vermieter weihnachtliche Dekoration nicht dulden und können eine Entfernung verlangen.
Achten Sie auf die Zeit
Werden Mieter durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration eines Nachbarn am Schlaf gehindert, können diese dagegen vorgehen und verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.
Ratsam ist es jedenfalls, sich bei größeren Dekorationsvorhaben mit Nachbarn und Vermieter abzustimmen. Sonst könnte es mit dem Weihnachtsfrieden rasch vorbei sein.
Wie gesagt gibt es in Österreich noch keine Rechtsprechung dazu, was erlaubt ist und was nicht. In Deutschland existiert diese bereits, der Deutsche Mieterbund hat einige relevante Urteile zusammengefasst:
Sie suchen Rat und Hilfe in Wohnrechtsfragen? Wir sind DIE ExpertInnen im Miet- und Wohnrecht. Unseren Mitgliedern helfen wir rasch und unkompliziert – am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Beratungstermin.
Werden Sie jetzt gleich Mitglied. So sind Sie ab sofort im Wohnrecht bestens geschützt und unterstützen unsere Arbeit.