Österreich, Service 21.12.2017
Der deutsche Wohnungskonzern Vonovia SE – größter privater Vermieter Deutschlands - will die österreichische BUWOG AG übernehmen. Vonovia bietet rund 5,2 Milliarden Euro. Anfang Februar kommenden Jahres wolle man das Offert offiziell vorlegen, Ende März soll der Deal abgeschlossen sein.
Was bedeutet der mögliche Verkauf für Mieter einer BUWOG-Wohnung?
Die BUWOG verlor bereits 2001 ihren Status der Gemeinnützigkeit. Für Mieter, die in einer BUWOG-Wohnung wohnen, die vor dem 1. April 2001 errichtet wurde, gilt weiterhin das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) mit seinen Mietzinsbegrenzungen (Ausnahmen können sich dadurch ergeben, dass der selbstnutzende Mieter Wohnungseigentum erworben und den Mietgegenstand weitervermietet hat).
Steigerungen der Miete sind auch nach dem Auslaufen der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ein von der (damals noch gemeinnützigen BUWOG) errichtetes Haus an einen privaten Bauträger verkauft wird. Das Gleiche gilt für neu abgeschlossene Mietverträge in Gebäuden, die durch die BUWOG vor 2001 errichtet wurden oder im Eigentum der BUWOG standen.
In Österreich gehören 22.400 Wohnungen der BUWOG. Laut Geschäftsbericht sind 88,6 Prozent der von der BUWOG in Österreich vermieteten Gesamtnutzfläche regulierte Mietverhältnisse (d.h. unterliegen dem WGG). 8,2 Prozent sind unregulierte Mietverhältnisse.
Die BUWOG wurde 1951 von der Republik Österreich als Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete geschaffen. 2002 wurde die BUWOG unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser um 961 Millionen Euro an ein österreichisches Konsortium verkauft und kam in den Besitz der Immofinanz. 2014 wurde das Unternehmen von der Immofinanz abgespalten und ist seitdem an der Börse notiert.
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