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Österreich, Recht, Wien 12.03.2018

Mieterin zahlte 14.000 Euro zu viel Zins

  • Mieterin Isabella H.; Foto: MVÖ

Es war eine Kleinigkeit, die den Fall ins Rollen brachte. Weil im Badezimmer ihrer Wohnung die Lüftung defekt war, wandte sich Mieterin Isabella H. an den Vermieter. Als dieser sich weigerte, den Mangel zu beheben, suchte die 27-Jährige Hilfe bei der Mietervereinigung.


Bereits bei der ersten Durchsicht des Mietvertrags fiel MVÖ-Juristin Simone Lampert der unverhältnismäßig hohe Mietzins auf. Für die 32 Quadratmeter kleine Wohnung verlangte der Vermieter eine Nettomiete von 380 Euro; inklusive Betriebskosten und Steuer zahlte Isabella H. satte 550 Euro monatlich.
 
Die 27-Jährige staunte nicht schlecht, als ihr die MVÖ-Expertin erklärte, dass der Vermieter beinahe das Dreifache des gesetzlich höchstzulässigen Mietzinses kassierte. »Das hätte ich mir nie gedacht«, sagt Isabella H. im Gespräch mit Fair Wohnen. 2012 war die Waldviertlerin wegen eines Jobs nach Wien gekommen. Die Suche nach einer eigenen Wohnung gestaltete sich lang und mühsam. Sie war froh, als sie endlich eine kleine Bleibe im zweiten Stock eines Gründerzeithauses in Hernals gefunden hatte. Mit Bad und WC in einem Raum und einer Küche ohne direkte Belüftung und Belichtung. Aber, immerhin, mit Gartenanteil und kleinem Kellerabteil. Schließlich unterschrieb sie den auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag.

Nach der Beratung bei der Mietervereinigung beschloss Isabella H., ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle einleiten zu lassen. Allerdings erst, nachdem sie den Mietvertrag gekündigt und die Wohnung retourniert hatte.

 

Warum nicht gleich? Bevor man ein Verfahren eröffne, sei es ratsam, zu warten, bis der Vermieter die Kaution zurückgezahlt hätte, erklärt MVÖ-Teamleiterin Marisa Perchtold. »Aus unserer Erfahrung nimmt sonst bei manchen Vermietern die Neigung zu, bei der Rückgabe Mängel zu finden.« Diese ›Mängel‹ würden dem Mieter natürlich in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen, so Perchtold.

Ende Dezember 2016 beglich der Vermieter die Kaution. Kurz darauf strengte die Mietervereinigung ein Verfahren an, um die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Wie ein Gutachten der Wiener Magistratsabteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) im Zuge dieses Verfahrens zeigte, betrug die zulässige Miete für die Wohnung – abzüglich eines Abschlags von 25% für die Befristung – 133,44 Euro (statt der vom Vermieter verlangten 380 Euro).

Am Ende kam es zu einem Vergleich, denn der Vermieter wollte die für ihn aussichtlose Verhandlung erst gar nicht abwarten. Ergebnis: Isabella H. erhielt 14.000 Euro zurück.

Im vergangenen Jahr erstritt die Mietervereinigung für ihre Mitglieder allein in Wien rund 2,8 Millionen Euro und gewann dabei 95% aller Verfahren.

 

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