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Service, Wien 03.12.2018

Mietzinsaktion von Mietervereinigung und Stadt Wien verlängert

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Eine gemeinsame Aktion der Mietervereinigung und der Mieterhilfe der Stadt Wien ermöglicht Mietern eine kostenlose Überprüfung des Mietzinses und professionelle Vertretung bei einem Verfahren zur Senkung der Miete. Dabei übernimmt die Mieterhilfe die Erstberatung, die ExpertInnen der Mietervereinigung beraten, unterstützen und vertreten die MieterInnen anschließend in den Verfahren bei der Schlichtungsstelle.

 

Die gute Nachricht für alle, die das Angebot nutzen wollen: Die Aktion wurde verlängert und läuft bis zum 31. Jänner 2019.

 

Seit Beginn der Aktion im Oktober wurden von der Mieterhilfe 240 Mietzinsüberprüfungen in Altbauten durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass drei Viertel (180) der überprüften Mieten deutlich überhöht waren. Die Mietervereinigung übernahm in bislang 41 Fällen die juristische Vertretung der MieterInnen in Verfahren. Bei weiteren 120 Fällen handelte es sich befristete Mietverhältnisse. Diese MieterInnen wollten das Ende der Befristung abwarten oder befanden sich bereits außerhalb der Verjährungsfrist. Diese beträgt bei einem unbefristeten Vertrag 3 Jahre ab Abschluss des Vertrages. Bei befristeten Mietverträgen endet die Frist spätestens 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis.

 

So läuft die Aktion
Im Rahmen einer Erstberatung durch die Mieterhilfe wird überprüft, ob der jeweilige Mietzins zu hoch erscheint. Im Fall einer behördlichen Mietzinsüberprüfung übernimmt die Mietervereinigung die Vertretung der MieterInnen im Verfahren. Die Mietervereinigung stundet den Mitgliedsbeitrag (63 Euro im Jahr) und verrechnet diesen erst dann, wenn das Verfahren beendet ist und die MieterInnen ihr Geld zurückbekommen haben. Der zurückerstrittene Beitrag geht zur Gänze an die MieterInnen. Die Mietervereinigung setzt sich mit vollem Einsatz für die Rechte der Mitglieder ein, ohne dafür Provisionen zu verlangen.

 

Hier liegt der große Unterschied zu privaten Prozessfinanzierern, die von den MieterInnen bis zu 45 % des zurückgeforderten Betrages als Provision kassieren. Dies nicht nur für die zu viel bezahlte Miete in der Vergangenheit, sondern bis zu drei Jahre im Voraus. Den MieterInnen bleibt von einer etwaigen Rückzahlung also nicht mehr viel übrig.

 

Weitere Informationen:

 

Die Mietrechts-ExpertInnen der MVÖ führten im vergangenen Jahr allein in Wien fast 16.000 Beratungen durch und holten rund 2,8 Millionen Euro für ihre Vereinsmitglieder zurück – dabei traten die MVÖ-JuristInnen nicht nur gegen zu hohe Mieten, sondern auch gegen falsche Betriebskostenabrechnungen, verbotene Ablösen und nicht bezahlte Kautionen vor. 95 % aller geführten Verfahren wurden gewonnen. Die zurückerstrittenen Beträge stehen zur Gänze den Mitgliedern zu, denn die Führung von Verfahren ist vom jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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