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Österreich, Politik 14.03.2019

Regierung erhöht Richtwertmieten um mehr als 4%

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Im April werden die Richtwertmieten für Altbauwohnungen um über 4 Prozent steigen. Das macht Wohnen für hunderttausende Mieter noch teurer.

 

Die Bundesregierung erhöht die Richtwertmieten ab April – österreichweit und im Schnitt um mehr als 4 Prozent. Die Mietervereinigung hatte noch vor kurzem von der Regierung gefordert, die Erhöhung auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Ein diesbezüglicher Antrag der SPÖ wurde im Parlament jedoch nicht behandelt – stattdessen wurde am Dienstag ein Bundesgesetzblatt veröffentlicht, das die Erhöhung der Richtwertmieten festschreibt.

 

„Die verordnete Erhöhung führt bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung in einem Altbau in Wien zu Mehrkosten von über 240 Euro im Jahr“, erklärt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ).

 

„Einmal mehr hatte die Regierung Gelegenheit, weitere Belastungen für Mieter abzuwenden. Einmal mehr hat die Regierung jedoch gezeigt, dass ihr die Interessen von hunderttausenden Mietern völlig egal sind“, stellt Niedermühlbichler fest und erinnert an die von ÖVP/FPÖ im Dezember abgelehnte Senkung der Wohnkosten durch die Streichung der Mehrwertsteuer auf Mieten.

 

Wohnkosten senken statt erhöhen
„Seit Jahren fordert die Mietervereinigung, die Explosion der Wohnkosten zu stoppen. Abgesehen vom Wegfall der Mietvertragsgebühren noch vor der Nationalratswahl 2017 ist nichts geschehen, und die Preise steigen munter weiter - sowohl im Neubau als auch im Altbau und deutlich stärker als die Einkommen“, sagt Niedermühlbichler. „Mieter müssen daher immer mehr Geld fürs Wohnen aufbringen. Das trifft alle, aber vor allem trifft es junge Menschen und Familien, die in den Städten kaum noch bezahlbare Wohnungen finden.“

 

Über 300.000 Mieter betroffen
Von der Erhöhung der Richtwertmieten sind in Österreich über 300.000 Mieter betroffen: Das sind alle, die
1) in Altbauten (lt. Mietrechtsgesetz errichtet vor dem 1.7.1953) leben,
2) deren Vertrag nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurde und
3) einen Richtwertmietzins vereinbart haben.

 

Da die Richtwerte für jedes Bundesland verschieden sind, ergeben sich auch unterschiedliche Erhöhungen.

 

Die neuen Richtwerte: (in Klammer die bis 31. März 2019 wirksamen Richtwerte)

  • Burgenland 5,30 (5,09) Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat
  • Kärnten 6,80 (6,53) Euro
  • Niederösterreich 5,96 (5,72) Euro
  • Oberösterreich 6,29 (6,05) Euro
  • Salzburg 8,03 (7,71) Euro
  • Steiermark 8,02 (7,70) Euro
  • Tirol 7,09 (6,81) Euro
  • Vorarlberg 8,92 (8,57) Euro
  • Wien 5,81 (5,58) Euro

 

Wie darf die Miete erhöht werden?
Mieter, die einen bestehenden Mietvertrag haben, in dem eine wirksame Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, müssen mit einer Erhöhung rechnen.

Die Änderung der Richtwerte wird am 1.4.2019 wirksam. Das Erhöhungsschreiben darf erst nach Wirksamwerden abgeschickt werden und muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin bei dem Mieter/der Mieterin ankommen. Da seit 2013 der Fälligkeitstermin für Mieten mit dem 5. des Monats festgelegt worden ist, verschiebt sich auch der Termin für das Einlangen des Erhöhungsschreibens an den Mieter. Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich.

 

Mehr zum Thema:

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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