Europa, International, Rechtsprechung 22.09.2020
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass EU-Staaten die Kurzzeitvermietung (über Plattformen wie Airbnb) mit nationalen Regelungen einschränken dürfen.
Damit erklärten die obersten EU-Richter eine französische Regelung für zulässig, wonach die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an Personen, die sich nur vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, von einer Genehmigung der örtlichen Behörden abhängig ist. Eine solche Regelung verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123, denn die Bekämpfung des Mangels an Wohnungen, die längerfristig vermietet werden, stelle einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, so der EuGH.