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Service, Wien 13.07.2021

Betriebskostenspiegel 2021 der Mietervereinigung Wien

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Die Betriebskosten sind im Jahresvergleich um 2,3 Prozent gestiegen. Mietervereinigung fordert Mitspracherecht der Mieter bei Beauftragung der Hausverwaltung.

 

Zum 13. Mal legt die Mietervereinigung (MVÖ) Zahlen zum Preisgefüge von Betriebskosten in privaten Wiener Mietshäusern vor. Aufgrund laufender Überprüfungen für Mitglieder gewinnt die MVÖ genaue Einblicke in die Abrechnungen und kann einen repräsentativen Durchschnittswert ermitteln. Der komplette Datenbestand aus dem Jahr 2019 liegt nun als Betriebskostenspiegel 2021 der MVÖ vor.

 

Ein Drittel der Betriebskosten machten auch im Jahr 2019 Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien aus. Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung, fordert deshalb erneut eine faire Neuregelung der Betriebskosten: „Kosten, die nicht von den Mietern verursacht werden, sollten von diesen auch nicht zu tragen sein. Versicherungsprämien sowie auch die Grundsteuer müssen aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog gestrichen werden.“ Die Wohnrechts-Expertin tritt außerdem für ein Mitsprachrecht der Mieter bei der Beauftragung der Hausverwaltung ein: „Wer die Verwaltung bezahlt, muss auch mitreden können.“

 

Betriebskosten 2019

Im Abrechnungsjahr 2019 betrugen die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche rund 2,21 Euro (2018: 2,16 Euro). Die Betriebskosten sind damit um 2,28 % gestiegen. Eine 70 m²-Wohnung in Wien war im Jahr 2019 mit monatlich durchschnittlich 155 Euro an Nettobetriebskosten (1.856 Euro jährlich) belastet. 2018 waren es noch 151 Euro (1.814 Euro jährlich).

 

Im Jahresvergleich sind die Positionen Müllentsorgung und Hausreinigung am kräftigsten  gestiegen – mit einem Plus von 3,1 % bzw. 3,0 %. Ebenfalls stärker als die allgemeine Teuerung (+1,5 %) gestiegen sind die Kosten für Wasser/Abwasser (2,9 %) sowie Versicherung (+2,8 %).

 

Die wichtigsten Betriebskostenpositionen 2019 im Überblick:

  • Versicherungsprämien: 5,80 Euro/Quadratmeter (+ 2,8 %; 2018: 5,64 €/m²)
  • Reinigungskosten: 5,81 €/m² (+ 3,0 %; 2018: 5,64 €/m²)
  • Wasser/Abwasser: 4,63 €/m² (+ 2,9 %; 2018: 4,50 €/m²); verbrauchsabhängig.
  • Verwaltungshonorar: 3,60 €/m² (+ 0,3 %; 2018: 3,59 €/m²); gesetzlich gedeckelt – Höchstbetrag: 3,60 €/m².
  • Müllentsorgung: 2,96 €/m² (+ 3,1 %; 2018: 2,87 €/m²); verbrauchsabhängig.
  • In Häusern mit Aufzügen sind 2019 zusätzlich 2,95 €/m² (+1,7 %) an Liftkosten angefallen. Im Jahr davor waren es 2,90 €/m².

 

Kontrolle der Abrechnungen kann sich für Mieter lohnen
Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2020 waren bis spätestens 30. Juni 2021 zu legen. „Wenn Sie noch keine Abrechnung erhalten haben, dann fordern sie diese von der Hausverwaltung oder vom Vermieter an. Als Mieter haben Sie das gesetzliche Recht auf eine Betriebskostenabrechnung“, erklärt Hanel-Torsch. Sie empfiehlt, die vorliegenden Abrechnungen  genau zu kontrollieren – denn der Großteil aller von der MVÖ überprüften Abrechnungen sei in vielerlei Punkten zu beanstanden. „Es kann sich lohnen, die Abrechnung von unseren Experten prüfen zu lassen“, sagt Hanel-Torsch. „Wir helfen unseren Mitgliedern in allen Mietrechtsfragen und fordern zu viel Bezahltes zurück.“


Die Experten der Mietervereinigung helfen bei der Anforderung einer fehlenden und auch bei der genauen Überprüfung einer vorliegenden Abrechnung.
 

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