Österreich, Politik 17.02.2023
Regierung muss Teuerungsspirale bei Mieten stoppen und Erhöhungen bei Kategorie-, Richtwert- und freien Mieten eindämmen.
Österreichs Mietern steht die nächste, massive Belastungswelle bevor. Im April werden die Richtwert-Mieten für rund 376.000 Haushalte um 8,6 Prozent erhöht. Im Juli wird es für rund 135.000 Haushalte zu einer Erhöhung von über 5 Prozent bei ihren Kategorie-Mieten kommen. Bei freien Mietverträgen wiederum sind Erhöhungen um mehr als 10 Prozent zu erwarten.
„Die Regierung muss nun rasch eine Mietpreisbremse vorlegen“, fordert Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung (MVÖ) Wien. „Die steigenden Mieten treiben den Verbraucherpreisindex und dieser wiederum die Mieten nach oben. Diese Teuerungsspirale muss endlich gestoppt werden. Das ist möglich - viele Länder in Europa haben längst gehandelt.“ So haben zum Beispiel Schottland (0 Prozent), Portugal und Spanien (2 Prozent), Frankreich (3,5 Prozent), Dänemark (4 Prozent), die Schweiz und die Niederlande Mieterhöhungen begrenzt.
„Die Preise für Energie und Lebensmittel gehen durch die Decke; jetzt werden auch noch die Mieten erhöht. Das geht sich für viele Menschen einfach nicht mehr aus. Viele, die zu uns in die Beratungen kommen, haben keinen finanziellen Spielraum mehr und fürchten, sich ihre Wohnung nach der nächsten Mieterhöhung nicht mehr leisten zu können“, sagt Hanel-Torsch.
Die MVÖ fordert seit Monaten eine wirksame Mietpreisbremse für alle Mietverhältnisse in Österreich. Hanel-Torsch: „Die Mieten sollen nur ein Mal im Jahr um höchstens zwei Prozent steigen dürfen.“ Weitere Maßnahmen müssten folgen, um Wohnen wieder leistbar zu machen. „Wir brauchen endlich ein faires Mietrecht für alle mit echten Preisgrenzen. Die Befristungen müssen weg, die Betriebskosten gerechter aufgeteilt werden.“
In den meisten Verfahren 2022 ging es um überhöhte Mieten sowie Betriebskostenabrechnungen (jeweils 38 Prozent). In 9 Prozent der Verfahren ging es um Kautionen, in 8 Prozent der Fälle um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten. Die restlichen Verfahren betrafen Themen wie Entschädigungs- oder Investitionsansprüche, Ablösen, Anerkennungen als Hauptmieter und Ähnliches.
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