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Österreich, Wien 27.03.2024

Betriebskosten: Mieter zahlten 17.000 Euro zu viel

  • Betriebskosten: Mieter zahlten 17.000 Euro zu viel

Warum es sich auszahlen kann, die Betriebskostenabrechnung jährlich von den MVÖ-Experten überprüfen zu lassen, zeigt sich anhand eines Beispiels zweier Altbau- Mieter in Wien-Döbling.

 

Bereits seit dem Jahr 2010 lassen die Mieter Ernst* und Wilhelm* ihre Betriebskostenabrechnungen von den Rechtsexperten der Mietervereinigung Wien kontrollieren – und jedes Jahr erhalten die beiden Mieter, die als Nachbarn im selben Zinshaus in Wien-Döbling wohnen, mehrere hundert Euro retour. Warum? Was vielen Mietern in Österreich nicht bewusst ist: Werden die Betriebskosten nicht korrekt abgerechnet, hat dies für die Hausverwaltung keine ernsthaften Konsequenzen und Rückzahlungen erhalten nur jene Mieter, die sich gegen eine fehlerhafte Abrechnung zur Wehr setzen. Die restlichen Parteien des Mietshauses erfahren vermutlich nicht einmal, dass bei der jährlichen Abrechnung nicht alles korrekt ausgewiesen wurde, während jene, die eine Rückforderung des zu viel bezahlten Betrages fordern, zum Teil hohe Rückzahlungen erhalten. Kommt es also zu einer fehlerhaften Abrechnung muss diese nicht automatisch für alle Mieter korrigiert/zurückgezahlt werden.

 

Jährliche Betriebskosten- Rückzahlungen seit 14 Jahren

Seit 14 Jahren ist in Wien-Döbling dieselbe Hausverwaltung am Werk und seit 14 Jahren kassiert diese zu hohe Beträge über die Betriebskostenabrechnung von den Mietern. Die falschen Abrechnungen der Hausverwaltung ziehen auch im Wiederholungsfall keine Verwaltungsstrafen nach sich.

 

Überhöhte Verwaltungskosten
Im konkreten Fall des Wohnhauses in Döbling ist die Beanstandung immer gleich: Überhöhte Verwaltungskosten. Der Betrag für Verwaltungshonorare ist gesetzlich mit dem Betrag der Kategorie A gedeckelt (der zulässige Betrag lag 2022 bei 3,91 Euro pro Quadratmeter und Jahr), eine überhöhte Abrechnung ist hier für Experten relativ rasch ersichtlich. Die Abwicklung der Rückforderung gestaltet sich im Fall der beiden Mieter äußerst unproblematisch, da die Hausverwaltung immer an einer außerbehördlichen Regelung interessiert ist und diese Fälle gar nicht erst bei der Schlichtungsstelle landen. »Ihre Bestreitungen sind nachvollziehbar und würden anerkannt werden« lautet die Standardantwort der Hausverwaltung auf die jeweiligen Schreiben der MVÖ-Experten, bevor der zu viel bezahlte Betrag anstandslos rückerstattet wird. 17.000 Euro retour Seit der ersten überprüften Betriebskostenabrechnung im Jahr 2009 hat sich für die Mieter so eine stolze Summe von mehr als 17.000 Euro angesammelt, die ihnen zurückgezahlt wurde.

 

Kostenlose Überprüfung für MVÖ-Mitglieder

Die MVÖ empfiehlt Mietern, die Abrechnungen überprüfen zu lassen. Für Mitglieder der MVÖ ist die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen kostenfrei.

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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