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Wien 12.12.2024

Mietervereinigung erkämpft 70.000 Euro für Mieter in Wien

  • 70.000 Euro Rückzahlung für Mieter (c) Adobe Firefly KI

Ein Mieter aus Wien-Währing zahlte über zehn Jahre hinweg eine überhöhte Miete für seine Wohnung. Die Mietervereinigung holte 70.000 Euro für ihn zurück.

 

Robert Grill (Name von der Redaktion geändert) zog im Jahr 2004 eine Altbau- Wohnung im 18. Wiener Bezirk. Für die laut Mietvertrag rund 60 Quadratmeter große Wohnung erhielt er einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag, mit der Option auf Verlängerung. Herr Grill blieb bis April 2023 in der Wohnung, da der Mietvertrag immer wieder um weitere fünf Jahre verlängert wurde, bis sich der Mieter entschloss die Wohnung zurückzustellen.

 
Mietzinsüberprüfung
Im März 2024 wandte sich Herr Grill an die Mietervereinigung Wien und im Mai leitete MVÖ- Rechtsexpertin Ingrid Laßnig das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ein. Die Schlichtungsstelle wurde aufgrund mehrerer Ungereimtheiten mit Gutachten beauftragt: Einerseits wurde die Wohnungsgröße ermittelt, andererseits der Richtwertmietzins überprüft, wobei sich eklatante Preisunterschiede zum verlangten Hauptmietzins ergaben. Auch die Lage der Wohnung und die Höhe eines möglichen Lagezuschlags wurden näher untersucht.
 
Obwohl Herr Grill bereits seit 2004 in derselben Altbauwohnung wohnte, konnte aufgrund einer Verjährungsfrist nur der
Mietzins der letzten 10 Jahre verhandelt werden.
 
Gutachten
Unter Berücksichtigung aller Zuschläge und eines von der Schlichtungsstelle ermittelten Lagezuschlags von 1,35 Euro pro
Quadratmeter hätte Grill im Jahr 2013 eine Nettomiete von 7,11 Euro pro Quadratmeter zahlen müssen - insgesamt rund 425 Euro für die knapp 60 Quadratmeter große Wohnung. Bezahlt hat er jedoch über 640 Euro – und damit über 200 Euro
mehr – ohne Umsatzsteuer und Betriebskosten. Die Überschreitung fällt sogar noch krasser aus, wenn man berücksichtigt, dass aufgrund der Befristung des Mietverhältnisses noch ein Befristungsabschlag von 25 Prozent abgezogen werden muss.
 
Da im vorgelegten Mietvertrag kein Lagezuschlag vereinbart war, konnte dieser im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt
werden. Die für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände müssen dem Mieter spätestens bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich schriftlich bekannt gegeben werden.
 
Vergleich: 70.000 Euro Rückzahlung
Durch wiederkehrende Mieterhöhungen in den vergangenen zehn Jahren bezahlte Grill im April 2023 bereits einen Nettomietzins von rund 1.015 Euro (17 Euro pro Quadratmeter) für die Zweizimmer-Wohnung. Nach einem Vergleich mit dem Vermieter konnte sich Grill mit Hilfe der Rechtsexpertin der Mietervereinigung im Mai 2024 über eine Rückzahlung von 70.000 Euro freuen. »Wenden Sie sich in jedem Fall an uns, wenn sie ihren Mietvertrag überprüfen lassen möchten, denn auch wenn der Vertrag des Vermieters wie im konkreten Fall von einem Rechtsanwalt angefertigt wurde, heißt das nicht, dass dieser in jedem Punkt korrekt sein muss«, rät MVÖ-Juristin Ingrid Laßnig.
Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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