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Wien 02.12.2024

Schock: Nachzahlung von über 3.000 Euro für Warmwasser

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Für Hunderte Bewohner in der Seestadt Aspern kam mit der Heizkostenabrechnung das böse Erwachen: Trotz eigenem Erdwärmefeld landeten hohe Nachzahlungen und unverhältnismäßige Vorschreibungen für das kommende Jahr in den Postkästen.

 

Über 3.000 Euro Nachzahlung bei Warmwasser

Mieterin Selina M. (Namevon der Redaktion geändert) staunte nicht schlecht, als sie die Jahresabrechnung für das Jahr 2023 erhielt. Allein für das verbrauchte Warmwasser sollte sie mehr als 3.000 Euro nachzahlen. Die monatliche Vorschreibung ab Oktober 2024 beträgt laut dem Schreiben 371,51 Euro. Dabei bewohnt die Mieterin nur eine 53 Quadratmeter-Wohnung in einem der neu errichteten Bauten in der Seestadt Aspern.

 
Der Umstand, dass dem Großteil der Mieter von 270 Wohnungen ebenfalls hohe Nachzahlungen verrechnet wurden, genügte, um einen Informationsabend vor Ort anzusetzen. MVÖ-Mietrechtsexperte Oliver Ruetz stand den Mietern dabei Rede und Antwort und es wurden auch Musterbriefe ausgearbeitet, um die Abrechnungen fristgerecht zu beeinspruchen.
 
Die Abrechnungen, der Verbrauch und die Preise der unterschiedlichen Hausverwaltungen, die ihre Wärmeversorgung über ein eigenes Erdwärmefeld in unmittelbarer Nähe beziehen, wurden zuvor genau analysiert. Das ursprüngliche Versprechen der »komplett CO2-freien Energieversorgung, die für die Bewohner nicht teurer kommt als herkömmliche Anlagen« wurde dabei nicht eingehalten. Zusätzlich gab es zahlreiche Unstimmigkeiten wie fehlende Zählerwerte, vertauschte Warm- und Kaltwasserzähler und ähnliches.
 
Heizkostenabrechnung genau überprüfen
Wichtig ist die genaue Kontrolle der Abrechnung, denn erheben Sie als Kunde nicht innerhalb von 6 Monaten schriftlich Einwand, gilt die Abrechnung als von Ihnen genehmigt. Sollte die Abrechnung fehlende Zählerwerte aufweisen bzw. auch hohe Nachzahlungen gefordert werden, rät unser Mietrechtsexperte: »Wenn Sie bei der Heizkostenabrechnung von einer hohen Nachzahlung betroffen sind, sollten Sie unbedingt die Frist zur Beeinspruchung einhalten. In dem Schreiben sollten Sie dabei auch die Einspruchsgründe vorbringen. Eine Überprüfung der Jahresabrechnung kann sich in vielen Fällen auszahlen«.
Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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