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Österreich, Politik 03.03.2025

Das sagt die Mietervereinigung zum Regierungsprogramm

  • Elke Hanel-Torsch und Georg Niedermühlbichler; Foto: Stefan Burghart

Die Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) hat das Wohnkapitel des kürzlich präsentierten Regierungsprogramms analysiert. „Die Bundesregierung setzt beim Wohnen wichtige Schritte in die richtige Richtung, doch wir stehen am Anfang eines langen Weges“, stellt MVÖ-Präsident Georg Niedermühlbichler klar.

Zu den einzelnen Punkten im Detail:

Neuregelung von Indexierungen
In Altbauten, kommunalen und geförderten Wohnbauten dürfen die Mieten heuer nicht erhöht werden, 2026 um maximal 1 Prozent, 2027 um maximal 2 Prozent. Ab 2028 soll statt des Verbraucherpreisindex dann ein neuer Index für alle Mieten (also auch im sogenannten Neubau) gelten, Erhöhungen über 3 Prozent werden zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen geteilt. „Die Schaffung eines neuen Index zur Wohnraumvermietung ist ein richtiger Schritt“, erklärt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien. „Die konkrete Ausarbeitung des neuen Index und die Details der Umsetzung bedürfen einer wachsamen und kritischen Begleitung.“

Neue Mindestbefristung
Die neue Bundesregierung hat sich im Programm dazu bekannt, längerfristige Mietverhältnisse und eine Dämpfung der Wohnkosten anzustreben. In diesem Zusammenhang soll die Mindestbefristungsdauer von bisher 3 auf künftig 5 Jahre ausgedehnt werden. „Die durchschnittliche Befristungsdauer im privaten Sektor beträgt derzeit 4 Jahre, daher stellt eine künftige Mindestbefristung von 5 Jahren eine klare Verbesserung für Mieterinnen und Mieter dar“, sagt Hanel-Torsch. „Die neue Mindestbefristung muss der Anfang vom Ende des Befristungsunwesens sein. Wohnen ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht darf nicht befristet werden. Wir fordern deshalb ganz klar den unbefristeten Mietvertrag.“

Betriebskosten - Abrechnung
Mit der Stichtagsabrechnung der Betriebskosten findet sich eine langjährige Forderung der MVÖ im Regierungsprogramm. Bisher kam es öfters zu der kuriosen Situation, dass Mieter:innen, die eine Wohnung beziehen, mit einer Nachzahlung der Betriebskosten der Vormieter:in belastet wurden. Künftig sollen Zahlungen von denjenigen geleistet werden, die im betreffenden Zeitraum die Wohnung auch tatsächlich genutzt haben. „Mit der aliquoten Abrechnung wird das Mietrecht um ein Stück gerechter“, so Hanel-Torsch. Noch offen ist eine Gesamtreform des Betriebskosten-Katalogs. „Noch immer zahlen Mieterinnen und Mieter mit den Betriebskosten für Ausgaben, die eigentlich Vermieterinnen und Vermieter tragen müssten. Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungshonorar sollen raus aus dem Betriebskosten-Katalog.“

Geförderter Wohnbau
Die Wohnbauförderung soll laut Regierungsprogramm wieder zweckgebunden werden. „Das ist ein klares Bekenntnis zum geförderten Wohnbau“, sagt Niedermühlbichler. Gleichzeitig sieht die MVÖ die geplante Mietkauf-Option kritisch. „Der geförderte Wohnbau spielt eine wichtige Rolle bei der Wohnraumversorgung in Österreich. Kaufmodelle entziehen leistbaren Wohnraum: jede geförderte Wohnung, die verkauft wird, ist eine leistbare Mietwohnung weniger.“

Offene Fragen
Die wichtige MVÖ-Forderung nach einem Mietrecht für alle wird im Regierungsprogramm nicht behandelt. Dem Papier zufolge soll jedoch ein beratendes ehrenamtliches Gremium „weiteren Handlungsbedarf im Sektor“ feststellen. „Wir stellen gerne Expertinnen und Experten der MVÖ für Reformen im Miet- und Wohnrecht zur Verfügung“, bietet Niedermühlbichler an. Das gilt auch für die geplante, längst überfällige Reform des Heizkostengesetzes sowie die vorgesehene Erarbeitung eines Mustermietvertrages. „Angesichts weiterer noch vager Punkte beim Themenkomplex Dekarbonisierung und Sanierung sowie einer Evaluierung des Lagezuschlags werden wir die Arbeit der Bundesregierung genau beobachten und mit unserer Expertise wachsam begleiten“, sagt Niedermühlbichler.

 

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