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Österreich, Recht, Service 18.03.2014

Indexanpassung und Mietzinserhöhung 2014

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Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf die Richtwerte 2014-2017. Mit 1.4.2019 gelten neue Richtwerte: zu den aktuellen Richtwerten.

 

Die Richtwerte

Mit 1.4.2014 werden die Richtwerte an die Inflation angepasst. Zuletzt geschah dies im April 2012. Die Richtwerte wurden mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz im März 1994 eingeführt und lösten die bis dahin geltenden Kategoriemieten in seither neu abgeschlossenen Verträgen ab.


Da die Richtwerte für jedes Bundesland verschieden sind, ergeben sich auch unterschiedliche Erhöhungen.

Wirksam ist diese Erhöhung dann, wenn eine wirksame Wertsicherungsklausel vereinbart wurde und im Vertrag eine Mietzinsvereinbarung nach § 16 MRG in Verbindung mit dem Richtwertgesetz vereinbart wurde.

 

Die neuen Richtwerte sind wirksam ab 1.4.2014, sofern ein neuer Vertragsabschluß ab 1.4.2014 erfolgt. Die neuen Werte betragen wie folgt:

Bundesland /                 Richtwert

Burgenland                     4,92 Euro
Kärnten                           6,31 Euro
Niederösterreich            5,53 Euro
Oberösterreich               5,84 Euro
Salzburg                         7,45 Euro
Steiermark                      7,44 Euro
Tirol                                6,58 Euro
Vorarlberg                      8,28 Euro
Wien                                 5,39 Euro

 

Die prozentuelle Steigerung errechnet sich aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) 2000 und dessen Indexzahlen. Hier wird der Durchschnitt des Jahres 2011 mit jenem des Jahres 2013  verglichen und ergibt sich daraus eine Steigerung von 125,0 auf 130,7 bzw. ein Anstieg um 4,56 %.

 

Betroffen sind vor allem MieterInnen, die

1) in MRG- Altbauten (errichtet vor dem 1.7.1953) oder Gemeindebauwohnungen leben,

2) deren Vertrag nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden und

3) die einen Richtwertmietzins vereinbart haben.

 

Die Kategoriemieten

Neben den Richtwerten werden auch die Kategoriemieten für Verträge, die vor dem 1.3.1994 abgeschlossen wurden, angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im September 2011.

 

Die neuen Werte betragen wie folgt

Kategorie A                       3,43 Euro
Kategorie B                        2,57 Euro
Kategorie C                        1,71 Euro
Kategorie D brauchbar       1,71 Euro
Kategorie D                        0,86 Euro

 

Wie darf angepasst werden?

Wenn Sie bereits einen bestehenden Mietvertrag haben UND eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, dann müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Miete an den Index angepasst wird.

 

Eine derartige Anpassung kann frühestens mit 1.5.2014 wirksam werden.

 

Das Erhöhungsschreiben darf frühestens am 2.4.2014 abgeschickt werden und muss spätestens am 21.4.2014 bei dem Mieter/der Mieterin ankommen. (Seit 2013 ist der Fälligkeitstermin für Mieten mit dem 5. des Monats festgelegt worden. Daher verschiebt sich auch der Termin für das Einlangen des Erhöhungsschreiben an den Mieter. Im Jahr 2012 war es der 16.4.)

Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich.

 

Hier erfahren Sie mehr über Wertsicherungen, Indexanpassungen und Mietzinserhöhungen

 

EVB /Wertbeständige Mieten
Neben den Richtwerten und den Kategorien werden auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge bzw in Neudeutsch "Wertbeständigkeit des Mietzinses nach § 45MRG"  angepasst.

 

Die neuen Werte betragen wie folgt

Kategorie A                       2,27 Euro
Kategorie B                        1,71 Euro
Kategorie C                        1,14 Euro
Kategorie D brauchbar     1,14 Euro
Kategorie D                        0,86 Euro

 

Verwaltungshonorar

Die Mietzinsanhebungen haben auch Auswirkungen auf das Verwaltungshonorar. Dieses steigt ab April von € 3,25/m2 und Jahr auf € 3,43.

 

Eintritt/ Abtretung bestehender Mietverträge

Für alle, die nach dem 31.3.2014 in einen bestehenden Mietvertrag eintreten (nach § 12 MRG oder § 14 MRG ) ist der anzuhebende Mietzins mit € 3,43 gedeckelt, sofern die bisherige Miete niedriger war. (§ 46 Abs 2 MRG).

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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