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Was ist bei der Weihnachtsbeleuchtung erlaubt? (c) AdobeStock

Weihnachtsbeleuchtung & Lichterketten: Was ist erlaubt?

Weihnachtsmänner, die sich von Balkonen abseilen, ein ganzes Rentier-Gespann im Vorgarten, blau blinkende Eiszapfen und in allen Farben leuchtende Sterne: Weihnachtsbeleuchtung und Lichterketten bergen Konfliktpotenzial. Denn was der eine als stimmungsvoll empfindet, ist dem anderen lästig.

Was ist wann erlaubt? In Österreich gibt es noch keine Rechtsprechung zu privater Weihnachtsbeleuchtung.

Weihnachten: Ortsübliche Dekoration auf Balkon und der Terrasse erlaubt

Innerhalb der Wohnung haben Mieter freie Hand. Grundsätzlich darf man auch Balkon und/oder Terrasse nach seinem eigenen Geschmack gestalten - wenn es sich um eine ortsübliche Dekoration handelt. Lichterketten und Weihnachtsschmuck müssen freilich sicher installiert sein - die Hausfassade darf nicht beschädigt und Nachbarn dürfen nicht übermäßig gestört werden. Eine überbordende Beleuchtung müssen Nachbarn also nicht dulden.

Beim Stiegenhaus handelt es sich um einen allgemeinen Teil des Hauses - hier müssen Nachbarn und/oder Vermieter weihnachtliche Dekoration nicht dulden und können eine Entfernung verlangen.  

Weihnachtsbeleuchtung: Achten Sie auf die Zeit

Werden Mieter durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration eines Nachbarn am Schlaf gehindert, können diese dagegen vorgehen und verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.

Ratsam ist es jedenfalls, sich bei größeren Dekorationsvorhaben mit Nachbarn und Vermieter abzustimmen. Sonst könnte es mit dem Weihnachtsfrieden rasch vorbei sein.

Keine Rechtssprechung in Österreich - aber in Deutschland

Wie gesagt gibt es in Österreich noch keine Rechtsprechung dazu, was erlaubt ist und was nicht. In Deutschland existiert diese bereits, der Deutsche Mieterbund hat einige relevante Urteile zusammengefasst:

Lichterketten: Das Anbringen im Balkonbereich ist grundsätzlich von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung umfasst. Der Vermieter kann in der Regel nicht die Beseitigung einer Lichterkette verlangen, auch nicht mit dem Argument, der ästhetische Gesamteindruck des Hauses werde durch die Lichterkette negativ beeinflusst.

Adventkränze: Bunte Adventkränze können Mieter an der Wohnungstür befestigen. Mitmieter im Haus dürfen hieran keinen Anstoß nehmen.

Duftsprays: Weihnachtliche Duftsprays – egal, ob Tanne, Vanille oder Zimt - dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, das Zusammenleben der Bewohner wird beeinträchtigt.

Bild: AdobeStock

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