Österreich, Politik, Recht, Rechtsprechung 09.10.2014
Die Anwälte und Notare sind nervös.
Ein OGH Urteil hat festgestellt, dass Wohnungseigentumsverträge nicht richtig im Grundbuch eingetragen sind.
Die Folge: Keller, Gärten oder Abstellplätze sind nicht als Wohnungseigentumzubehör ausgewiesen und daher formal allgemeine Liegenschaftsflächen. Aufgrund der bestehenden Verträge darf natürlich weiterhin jeder nur auf seinem Garten liegen oder das eigene Kellerabteil benützen - aber im Grundbuch scheinen die Eigentumsverhältnisse nicht auf.
Das OGH Urteil stammt aus 2011. Die Eigentümer haben - nach Ansicht mancher Experten - drei Jahre Zeit, um von ihren Vertragsverfasser bzw Wohnungseigentumsorganisatoren die Behebung dieses Rechtsmangels einzufordern. Dies Frist läuft nun angeblich demnächst ab. Daher zittern die Vertragsverfasser/Wohnungseigentumsorganisatoren, weil sie befürchten, dass sie viele Eigentumseintragungen neuerlich beim Grundbuch beantragen müssen - viel Arbeit, die niemand bezahlen wird, weil es ja von Anfang an anders hätte gemacht werden müssen. Die Wohnungseigentümer wiederum werden durch die verwirrende Medienberichterstattung verunsichert, weil die Journalisten nun so tun, als gehen diese Flächen "verloren", was eine eindeutige Falschinformation ist.
Die ÖVP will den Wohnungseigentumsorganisatoren helfen und eine Novelle zum Wohnungseigentum mit Eiltempo durchdrücken - obwohl im Regierungsprogramm noch eine Vielzahl anderer Punkte im Wohnungseigentumsrecht "repariert" gehören.
Im Mietrecht hingegen bremst der ÖVP Justizminster gewaltig und zwar schon seit 2008.
Hier liegt seit Jahren ein fertiger Gesetzesentwurf, der das Problem der verflixte Thermenreparatur- (wir haben mehrfach dazu berichtet) - endlich lösen könnte, in den Schubladen des Justizministers.
Da geht es "nur" um kalte Wohnungen, und daher sollen die Mieter warten, bis der große Wurf für eine Mietrechtsnovelle steht. Mieter sind ja belastbar, jedenfalls anscheinend stärker als Wohnungseigentumsorganisatoren.
Betroffen von der Thermenfrage sind rund 1, 4 Millionen Mieterhaushalte. Im Wohnungseigentum kann keiner eine Zahl nennen - Hier geht es um Eintragungen ab ca 2002, insgesamt gibt es rund 400.000 Wohnungseigentumshaushalte. Die Zahl der Betroffenen wird daher nach unseren Schätzungen kleiner als 100.000 sein.
Interessant dazu ist nun aber die Medienberichterstattung.
Denn aus Sicht des Justizministeriums (ÖVP) blockiert die SPÖ die Novelle zum Wohnungseigentum, obwohl es eigentlich die ÖVP ist, die einer Lösung dieser beiden Problem im Weg steht. Denn die SPÖ möchte gerne beides reparieren und zwar sofort.
Warum eine kalte Wohnung weniger Bedeutung haben soll als eine Zusatzarbeit für Notare oder Rechtsanwälte, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Warum eine Menschengruppe warten muss, während für eine andere schnelle Hilfe angeboten wird, bleibt auch unverständlich.
Aus Sicht der MieterInnen können wir nur hoffen, dass die SPÖ weiterhin die richtigen Prioritäten setzt, nämlich beide vom OGH ausgelösten Probleme sofort zu beenden.