Österreich, Politik, Recht 25.10.2017
Das Ende der Mietvertragsgebühr für Wohnungen rückt immer näher. Nach dem Nationalrat stimmte am Mittwoch nun auch der Bundesrat für das Aus der ungeliebten Gebühr.
Wie schon im Nationalrat unterstützte am Mittwoch auch im Bundesrat eine breite Mehrheit aus SPÖ, FPÖ und Grünen entsprechende Änderungen im Gebührengesetz. Die ÖVP stimmte als einzige Fraktion gegen den Antrag, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete.
Die neue Rechtslage könnte nun nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch im November in Kraft treten.
So geht's weiter
Nach der Zustimmung des Bundesrates legt der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten das Gesetz zur Beurkundung vor. Der Bundespräsident ist nach in Österreich herrschender Rechtsmeinung verpflichtet, durch seine Unterschrift das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes zu bestätigen.
Die Beurkundung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten ist vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen. Nun hat der Bundeskanzler das beurkundete Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Eine Frist ist dafür im Bundes-Verfassungsgesetz nicht festgelegt.
Ein Gesetz erlangt, falls im Gesetz kein anderer Zeitpunkt bestimmt wurde, am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt verbindliche Rechtskraft. Im Gesetz kann auch rückwirkendes Inkrafttreten vorgeschrieben werden. Dies geschieht jedoch nur in Ausnahmefällen.
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