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Österreich, Politik, Recht 13.10.2017

Fix: Aus für Mietvertragsgebühr beschlossen

  • Parlament im Oktober 2017; Foto: MVÖ

Jetzt ist es fix: Der Nationalrat hat das Ende der Mietvertragsgebühr beschlossen. Damit wurde eine langjährige Forderung der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) umgesetzt.

 

Nachdem sich der Finanzausschuss des Nationalrates bereits in der Vorwoche dafür ausgesprochen hatte, sollte nun in der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl das Ende der ungeliebten Gebühr besiegelt werden. Tatsächlich: Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Abschaffung, nur die ÖVP hielt dagegen.

 

Ersparnis für MieterInnen
Das Aus der Gebühr spart MieterInnen nach Berechnungen von SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher rund 50 Millionen Euro im Jahr.

 

Bei unbefristeten Mietverträgen betrug die Mietvertragsgebühr 1% der dreifachen Jahresbruttomiete. So waren beispielsweise bei einem Mietzins von 750 Euro im Monat einmalig 270 Euro Vertragsgebühr an das Finanzministerium abzuführen.

 

Die Mietvertragsgebühr wurde von Kaiserin Maria Theresia (1740 bis 1780) eingeführt. Bis heute wird die Gebühr vom Finanzamt eingehoben - und ist trotz des Beschlusses noch nicht ganz Geschichte, denn sie fällt nur für Wohnraum, aber nicht für Gewerbeimmobilien. Dort ist sie weiterhin zu bezahlen.

 

Wohnen fairer und leistbarer machen
Mit dem Aus der Mietvertragsgebühr ist eine Forderung der Mietervereinigung – endlich - erfüllt worden. MieterInnen sparen sich somit beim Abschluss eines Mietvertrages unnötige Kosten. Nun müssen weitere Schritte folgen, damit Wohnen fairer und leistbarer wird:

 

  • Beschränkung der Kautionskosten

  • Faire Rechtsdurchsetzung

  • Weg mit der Mietkaufoption

  • Leerstandsabgabe

  • Wohnungseigentumsgesetz modernisieren

 

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