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Österreich, Politik, Recht 05.10.2017

Es wird Zeit für klare Mietzinsobergrenzen

  • Forderung zur Nationalratswahl 2017: Klare Mietzinsobergrenzen

Das Fehlen von klaren gesetzlichen Richtlinien für Zu- und Abschläge im Richtwertsystem hat zu einem an Missbrauch grenzenden Wildwuchs von Zuschlägen geführt und die Beurteilung der Mietzinsobergrenzen derart erschwert, dass auch Immobilienfachleute keine verlässlichen Prognosen abgeben können, wie hoch die zulässige Miete sein darf. Es gibt derzeit Fälle, wo in einem Verfahren drei unterschiedliche Gerichtsinstanzen jeweils unterschiedlich hohe Mieten als gesetzlich zulässig festgestellt haben.

 

Die MVÖ tritt daher für klare und nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen ein. Durch die bundesgesetzliche Festlegung sowie mietvertragliche Fixierung eines Katalogs mit taxativ aufgezählten Zu- und Abschlägen sowie einer Deckelung der Zuschläge mit max. 25% vom Richtwert.

Die MVÖ tritt überall für eine vereinheitlichte Preisbildung ein - außer bei freifinanzierten Wohnungen bis zu einem Bestandalter von 20 Jahren. Diese Ausnahme soll Investitionsanreize zur Schaffung von mehr Wohnraum darstellen.

 

Lagezuschlag abschaffen
Die MVÖ tritt für die Abschaffung des Lagezuschlags ein, der nur die Infrastrukturleistungen der Gemeinde widerspiegelt, aber keinen persönlichen Leistungseinsatz des Liegenschaftseigentümers. An dessen Stelle soll ein sogenannter thermischer Zuschlag treten, der den Heizwärmebedarf des Gebäudes bewertet. Der Zuschlag darf nicht mehr als 15% vom Richtwert ausmachen und ist zu staffeln bzw auch als Abschlag zu rechnen, wenn das Gebäude nicht einmal Mindeststandards einhält. Basis für die Beurteilung soll der derzeit verpflichtend vorgeschriebene Energieausweis sein.

 

Teuerungsspirale stoppen
Die MVÖ tritt dafür ein, dass zur Sicherung der Einhaltung der Mietzinsbestimmungen eine jederzeitige Überprüfung möglich sein muss.

Die MVÖ tritt für eine Abschaffung einer automatischen Valorisierung von Mieten ein. Diese schaffen derzeit eine Teuerungsspirale im Bereich der Mieten, da es durch den Mietanstieg zu einem weiteren Inflationsanstieg kommt, der dann wieder in Form einer Mieterhöhung an die MieterInnen weiter gegeben wird.


Deckelung für Geschäftsraummieten

Die MVÖ tritt dafür ein, dass Geschäftsraummieten analog zu Wohnungsmieten jederzeit auf ihre Angemessenheit überprüfbar sein müssen und dass es bei Unternehmensveräußerung nicht zu existenzgefährdenden Mietzinserhöhungen kommen darf, sondern auch hier eine Deckelung im Sinne des § 46 MRG kommen muss.

 

Die MVÖ tritt dafür ein, dass ein Zuwiderhandeln der Vermieterinnen und Vermieter gegen die zwingenden Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (z.B. Mietzinsobergrenzen) mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird. 

 

Unsere Forderungen zur Nationalratswahl 2017:

 

  • Beschränkung der Kautionskosten

  • Faire Rechtsdurchsetzung

  • Weg mit der Mietkaufoption

  • Leerstandsabgabe

  • Wohnungseigentumsgesetz modernisieren

 

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