Österreich, Politik 12.10.2017
Das gemeinnützige Wohnungswesen hat sich aus unterschiedlichen Ansätzen eines Wohnbaus jenseits spekulativer Interessen entwickelt. Derzeit wird der Mietzins nach dem Prinzip der Kostendeckung gebildet.
Unterschiedliche Förder- und Finanzierungsysteme machen jedoch die Mietenentwicklung intransparent. Aus Sicht der NutzerInnen ist das eine negative Entwicklung, die gestoppt und aufgelöst werden muss.
Auch die Möglichkeit der Optionswohnungen ohne Preisbindung unterläuft das Ziel, einen hohen Bestand an leistbaren Wohnungen im Land zu halten und zu sichern. Um eine hohe Wohnsicherheit zu gewährleisten, müssen daher geförderte Wohnungen auf Dauer im Mietwohnungsbestand gehalten werden und einem unbefristeten Bestandschutz unterliegen.
Weg mit der Mietkaufoption
Eine zentrale Forderung der Mietervereinigung ist die ersatzlose Abschaffung der gesetzlich zwingend vorgesehenen Mietkaufoption! Es kann nicht sein, dass mit der zwingenden Kaufoption sozial gebundener Wohnraum privatisiert wird und die Wohnungen nach dem Verkauf ohne Preisbindung vermietet werden.
Die Abschaffung der Mietkaufoption stellt sicher, dass der gemeinnützige Wohnungsbestand auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zu einer guten Wohninfrastruktur in einer modernen Gesellschaft leistet.
Die Mietervereinigung tritt dafür ein, dass der gemeinnützig errichtete Wohnraum auf Dauer den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts unterliegt und dies im Grundbuch anzumerken ist.
Die Mietervereinigung setzt sich dafür ein, dass der Vermieter geförderter Wohnungen den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages über die Mietenentwicklung für die Dauer der Annuitätenrückzahlung verpflichtend aufzuklären hat.
Unsere Forderungen zur Nationalratswahl 2017:
Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen
Beschränkung der Kautionskosten
Faire Rechtsdurchsetzung
Leerstandsabgabe
Wohnungseigentumsgesetz modernisieren
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