Österreich, Politik, Recht 04.10.2017
Gesichertes und leistbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung, um am sozialen Leben einer Gesellschaft teilhaben und teilnehmen zu können. Es war daher eine der größten Errungenschaften unserer Ahnen, dass der Kündigungsschutz bei Mietverträgen eingeführt wurde. Dieser schützt vor willkürlichem Verlust der Wohnung.
Im Jahr 2000 kam es durch die Öffnung der Befristungsmöglichkeiten zu einem wohnpolitischen Rückschritt, als der befristete Vertrag zum Regelvertrag wurde.
Befristung soll zur Ausnahme werden
Jede Befristung bedeutet nicht nur Belastungen im Bereich des Sozialgefüges der MieterInnen, sondern steigert außerdem beträchtlich die Gesamtwohnkosten. Der befristete Vertrag hat daher nur in Ausnahmefällen seine Berechtigung.
Die MVÖ tritt dafür ein, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den unbefristeten Vertrag zur Regel und die Befristungen zur Ausnahme werden lassen. Kündigungsfristen sollen grundsätzlich das Ausmaß von drei Monaten nicht überschreiten.
Einerseits ist dieses Ziel durch Befristungsbeschränkungen, andererseits durch spürbare finanzielle Nachteile wie Befristungsabschläge und Mindestbefristungen zu gewährleisten. Der Befristungsabschlag soll mindestens 50% betragen. Dennoch muss gewährleistet sein, dass MieterInnen im Falle von Befristungen jederzeit kündigen können. Darüber hinaus fordern wir eine Mindestvertragsdauer von 5 Jahren.
Unsere Forderungen zur Nationalratswahl 2017:
Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen
Beschränkung der Kautionskosten
Faire Rechtsdurchsetzung
Leerstandsabgabe
Wohnungseigentumsgesetz modernisieren
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