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Oberösterreich, Österreich 25.03.2019

Mietervereinigung erspart Linzern 732.000 Euro im Jahr

  • Foto: Stadtplanung Pertlweiser

Nach bangen Wochen können die 508 Mieter einer großen Wohnanlage in Linz-Kleinmünchen nun aufatmen: Ende Jänner zog die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) den Antrag auf Erhöhung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) zurück – den Mietern bleiben durch das entschlossene Einschreiten der Mietervereinigung Oberösterreichs Mehrkosten von mehr als 732.000 Euro im Jahr erspart.

Die Vorgeschichte des Falles reicht bis ins Jahr 2004 zurück: Damals hatte die GBV eine Generalsanierung durchgeführt. Den Mietern wurde ein Schreiben übermittelt, wonach die Kosten der Sanierung aus den laufenden EVBs bezahlt werden könnten.

Im Vorjahr beantragte die GBV jedoch bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz, den monatlichen EVB um 2,20 Euro pro Quadratmeter und Monat zu erhöhen. Damit wäre praktisch über Nacht die Gesamtmiete für eine 70-Quadratmeter-Wohnung um 154 Euro gestiegen. Als Grund für die beantragte Erhöhung gab die GBV einen Rückstand aus der Instandhaltungsabrechnung an, der sich auf mehr als 7,3 Millionen Euro belaufe.

Die Mietervereinigung übernahm die Vertretung der Betroffenen im Verfahren vor der Schlichtungsstelle (Fair Wohnen berichtete) und suchte gleichzeitig das Gespräch mit Vertretern der GBV – mit Erfolg, denn schließlich rückte das Unternehmen von der EVB-Erhöhung ab.

Aus Sicht der Mietervereinigung wäre die GBV bereits in der Vergangenheit dazu verpflichtet gewesen, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten aus den eingehobenen EVBs zu finanzieren. Sollte sich bereits in der Vergangenheit gezeigt haben, dass die gesetzlich zulässigen EVBs nicht ausreichen, hätte die GBV schon damals einen Antrag auf Erhöhung bei der Schlichtungsstelle einbringen müssen. Im Rahmen eines solchen Verfahrens lässt die Behörde Notwendigkeit sowie Preisangemessenheit der beantragten Erhaltungsarbeiten von einem Amtssachverständigen prüfen.

Die Mieter in Linz-Kleinmünchen ersparen sich im Schnitt 1.440 Euro im Jahr.

 

Info: Was ist der EVB?
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) stellt ein zweckgebundenes Geld für Reparaturen oder Verbesserungen dar, für deren Durchführung der Vermieter zuständig ist. Gesetzlich geregelt ist der EVB im Bereich der Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV).


Grundsätzlich entscheidet die GBV, wie hoch der EVB ist. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) setzt jedoch Höchstgrenzen fest – seit 1.7.2016 dürfen bis zu einem Gebäudealter von 5 Jahren maximal 0,50 Euro/m² verrechnet werden. Danach darf der Betrag jährlich um 6 Cent angehoben werden. Somit kann der EVB kontinuierlich ansteigen, bis ein Höchstwert von 2 Euro/m² erreicht wird.


Kommt die Genossenschaft bei umfassenden Erhaltungsarbeiten nicht mit dem EVB aus, kann bei Schlichtungsstelle oder Gericht eine Erhöhung beantragt werden.

 

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