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Österreich, Politik 19.12.2017

Aufgedeckt: Welche Forderungen der Immo-Wirtschaft im Regierungsprogramm landeten

  • Gründerzeit-Häuser; Bild: fotolia.de

Ein großer Teil der Forderungen des Verbands der Österreichischen Immobilienwirtschaft (ÖVI) landete in der einen oder anderen Form im Wohn-Programm der türkis-blauen Regierung, wie Dr. Justin Kadi von der TU Wien in einem Blogbeitrag auf urbanizm.net herausgearbeitet hat.

 

Die ÖVI forderte Ende November ein „neues, modernes und faires Mietrecht“. Interessant ist, dass einige „dringende“ Forderungen der ÖVI – für den Fall, dass „vorerst“ am System des bisherigen Mietrechtsgesetzes (MRG) festgehalten werde – recht direkt ihren Weg ins Regierungsprogramm fanden. Dort heißt es: „Folgende Maßnahmen sollen bis zur Schaffung eines neuen Mietrechts noch im geltenden MRG novelliert werden.“

 

„Dringende“ ÖVI-Forderungen und Regierungsprogramm im direkten Vergleich:

 

Forderung der ÖVI: Abschaffung des „Mietadels“

"Die Eintrittsrechte von privilegierten Personen (Eheleute, minderjährige Kinder) sollten auch weiterhin unangetastet bleiben. Nicht privilegierte Personen sollten weiterhin ein Eintrittsrecht oder Vormietrecht haben, aber zu marktkonformen Bedingungen."

Regierungsprogramm: "Abschaffung des „Mietadels“ durch zeitgemäße Ausgestaltung der Eintrittsrechte (§§ 12 und 14 MRG): Ehegatten, eingetragene Partner sowie Kinder bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres, sofern sie im selben Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben, treten unverändert in den Mietvertrag ein; Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit Eintrittsrechten soll nachhaltig verhindert werden."

 

Forderung der ÖVI: "Aufhebung des Lagezuschlag‐Verbots in den Wiener Gründerzeitvierteln"

Regierungsprogramm: "Aufhebung des Verbots des Lagezuschlages in Gründerzeitvierteln zur Herstellung fairer Verhältnisse"

 

Forderung der ÖVI: Abschaffung des Befristungsabschlages
"Anstelle einer Pönalisierung sollten Anreize für längerfristige Vermietung geschaffen werden. Mit einem degressiven Abschlagsystem sollte die Dauer der Befristung berücksichtigt werden, denn es ist nicht nachvollziehbar, warum bei einer Befristung auf zehn Jahre der gleiche Abschlagsatz herangezogen wird, wie für eine Befristung auf drei Jahre."
Regierungsprogramm: "Längerfristige Mietverhältnisse fördern, kurzfristige Mieten erlauben: Schaffung eines Anreizsystems zur Attraktivierung längerfristiger Mietverhältnisse, gleichzeitig Dispositionsfreiheit in definierten Einzelfällen für kurzfristige Mietverhältnisse (z.B. Nutzbarmachung von kurzfristigen Leerstehungen vor Sanierung, Ausbildungsmietverträge etc.)"

 

Weitere Forderungen der ÖVI, die – in abgewandelter bzw. veränderter Form – Aufnahme in das Regierungsprogramm fanden, sind etwa die „Treffsicherheit“ mittels Mietzinsanhebung für Besserverdiener im sozialen Wohnbau, die Forderung nach „marktaffinen“ (ÖVI) bzw. „marktkonformen“ (Regierung) Systemen zur Mietzinsbildung und die Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre.

 

Nur zum Vergleich: Die Vorschläge und Forderungen der Mietervereinigung Österreichs (siehe Forderungskatalog) zur Entlastung von Mietern fanden dagegen im Regierungsprogramm überhaupt keine Berücksichtigung.

 

Den gesamten Vergleich der ÖVI-Forderungen mit dem Regierungsprogramm finden Sie auf urbanizm.net.

 

Die Mietervereinigung hat einige der geplanten Änderungen am Mietrechtsgesetz bereits analysiert.

 

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