Österreich, Politik, Recht 13.10.2017
Wohnen muss Grundrecht werden
Wie Arbeit und Gesundheit ist Wohnen ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen muss leistbar und qualitativ hochwertig sein. Diese Zielsetzung stand und steht für die Mietervereinigung an oberster Stelle.
Die Menschen sollen sich Wohnen nach ihren jeweils eigenen Bedürfnissen leisten und in ihren Wohnverhältnissen gesichert leben können.
Die Mietervereinigung fordert daher, dass Wohnen in der österreichischen Verfassung als Grundrecht verankert wird und dass soziale und gesellschaftspolitische Aspekte im Bereich Wohnen gegenüber der Wettbewerbsfreiheit und Profitgier eindeutigen Vorrang erhalten. > Lesen Sie mehr
Ein Mietrecht für alle
Der private Wohnungsmarkt unterliegt nur zu einem Teil den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und damit dem Mieterschutz.
Es existieren einerseits Mietverhältnisse, deren Bestand und Preise gesetzlichen Regeln unterliegen und andererseits solche, die den Kräften des freien Wohnungsmarktes ausgesetzt sind. Die Mietervereinigung tritt dafür ein, dass der Anwendungsbereich des MRG auf alle Mietverhältnisse ausgedehnt wird.
Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten – Abschaffung der Endlosketten
Jede Befristung belastet das Sozialgefüge der MieterInnen und steigert die Gesamtwohnkosten.
Die Mietervereinigung tritt dafür ein, den unbefristeten Vertrag zur Regel und die Befristungen zur Ausnahme werden zu lassen.
Wir fordern eine Mindestvertragsdauer von 5 Jahren. Außerdem soll der Befristungsabschlag mindestens 50 Prozent betragen und MieterInnen sollen jederzeit kündigen können. > Lesen Sie mehr
Klare Mietzinsobergrenzen
Das Fehlen von klaren gesetzlichen Richtlinien für Zu- und Abschläge im Richtwertsystem hat zu einem Wildwuchs von Zuschlägen geführt, der selbst Fachleute vor Probleme stellt. Es gibt derzeit Fälle, wo in einem Verfahren drei unterschiedliche Gerichtsinstanzen jeweils unterschiedlich hohe Mieten als gesetzlich zulässig festgestellt haben.
Die Mietervereinigung fordert daher klare, nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen. In einem Zu- und Abschlagskatalog sollen die Zuschläge auf maximal 25% vom Richtwert gedeckelt werden.
Außerdem treten wir für die Abschaffung des Lagezuschlags ein, der nur die Infrastrukturleistungen der Gemeinde widerspiegelt, aber keinen persönlichen Leistungseinsatz des Liegenschaftseigentümers. An dessen Stelle soll ein sogenannter thermischer Zuschlag treten, der den Heizwärmebedarf des Gebäudes bewertet.
Um die Teuerungsspirale im Bereich der Mieten anzuhalten, soll die automatische Valorisierung gestoppt werden. Für alte Möbel, deren wirtschaftliche Lebensdauer überschritten ist, soll keine Möbelmiete mehr verrechnet werden dürfen.
Auch Geschäftsraummieten sollen – analog zu Wohnungsmieten – jederzeit auf ihre Angemessenheit überprüfbar sein. > Lesen Sie mehr
Betriebskosten senken
Jahr für Jahr steigen die Betriebskosten - und den MieterInnen werden Kosten, die eigentlich der Hauseigentümer zu tragen hätte, weiterverrechnet.
Die Mietervereinigung fordert, dass Grundsteuer, Versicherungsprämien und Verwaltungshonorar aus dem Betriebskostenkatalog entfernt werden. > Lesen Sie mehr
Maklerprovision für Mieterinnen abschaffen
Wohnungssuchende sind beim Abschluss eines Mietvertrags mit hohen Kosten konfrontiert. Maklerprovisionen und Kautionen erhöhen die tatsächlichen Wohnkosten enorm.
Die Mietervereinigung tritt dafür ein, dass ein Makler nur mehr die Interessen einer Vertragsseite vertreten kann, und damit ausschließlich vom Auftraggeber bezahlt wird.
Kautionskosten senken
Wohnungssuchende werden beim Abschluss eines Mietvertrages mit hohen Kosten konfrontiert. Allein die Kaution verschlingt drei bis sechs Bruttomonatsmieten.
Die Mietervereinigung setzt sich dafür ein, dass Kautionen der Höhe nach mit maximal zwei Bruttomonatsmieten beschränkt werden.
Faire Rechtsdurchsetzung
Der Weg zum Recht darf nicht durch bürokratische und finanzielle Hürden versperrt sein.
Die Mietervereinigung fordert, dass die Durchsetzung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Wohnrecht ohne Kostenrisiko im Außerstreitverfahren abgewickelt werden können.
Weg mit der gesetzlich zwingend vorgesehenen Mietkaufoption
Das gemeinnützige Wohnungswesen hat sich aus unterschiedlichen Ansätzen eines Wohnbaus jenseits spekulativer Interessen entwickelt. Derzeit wird der Mietzins nach dem Prinzip der Kostendeckung gebildet.
Unterschiedliche Förder- und Finanzierungsysteme machen jedoch die Mietenentwicklung intransparent. Aus Sicht der NutzerInnen ist das eine negative Entwicklung, die gestoppt und aufgelöst werden muss.
Auch die Möglichkeit der Optionswohnungen ohne Preisbindung unterläuft das Ziel, einen hohen Bestand an leistbaren Wohnungen im Land zu halten und zu sichern. Um eine hohe Wohnsicherheit zu gewährleisten, müssen daher geförderte Wohnungen auf Dauer im Mietwohnungsbestand gehalten werden und einem unbefristeten Bestandschutz unterliegen.
Eine zentrale Forderung der Mietervereinigung ist die ersatzlose Abschaffung der gesetzlich zwingend vorgesehenen Mietkaufoption! Es kann nicht sein, dass mit der zwingenden Kaufoption sozial gebundener Wohnraum privatisiert wird und die Wohnungen nach dem Verkauf ohne Preisbindung vermietet werden.
Die Abschaffung der Mietkaufoption stellt sicher, dass der gemeinnützige Wohnungsbestand auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zu einer guten Wohninfrastruktur in einer modernen Gesellschaft leistet.
Die Mietervereinigung tritt dafür ein, dass der gemeinnützig errichtete Wohnraum auf Dauer den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts unterliegt und dies im Grundbuch anzumerken ist.
Die Mietervereinigung setzt sich dafür ein, dass der Vermieter geförderter Wohnungen den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages über die Mietenentwicklung für die Dauer der Annuitätenrückzahlung verpflichtend aufzuklären hat.
Leerstandsabgabe
Wohnen wird immer teurer. Ein Grund dafür ist die künstliche Verknappung des verfügbaren Wohnraums durch lang leer stehende Wohnungen.
Die Mietervereinigung fordert, dass Leerstände nach sechs Monaten verpflichtend gemeldet werden müssen und eine Abgabe für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, die unbegründet länger leer stehen.
Anforderungen an ein modernes Wohnungseigentumsgesetz
Die MVÖ tritt dafür ein, dass auch WohnungseigentümerInnen ihre Rechte schon bei den Schlichtungsstellen durchsetzen können.