Mit diesem Rechner können Sie prüfen, um welchen Prozentsatz der Verbraucherpreisindex seit dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bzw. der letzten Mieterhöhung angestiegen ist und welche eventuelle Auswirkung dies auf die Miete hat.
ACHTUNG: Der Indexrechner überprüft keine Zeitspanne sondern nur den derzeit aktuellen Mietzins und eine soeben/vor kurzem erfolgte Anhebung.
Sollten Sie eine vergangene Indexsteigerung überprüfen lassen wollen, vereinbaren Sie bitte unter 050 195 einen Beratungstermin.
Wenn der maßgebende Schwellenwert noch nicht erreicht wurde, ist eine Anhebung nicht zulässig. Sollte die Anhebung zwar zulässig sein, aber der Anhebungsbetrag höher sein als der Indexrechner berechnet hat, so raten wir in diesen beiden Fällen ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Eine Mietzinsanhebung kann drei Jahre überprüft wurden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine fehlerhafte Anhebung geheilt und bildet den Ausgangswert für die nächste Anhebung.