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Wien 28.06.2019

Betriebskostenspiegel 2019 der Mietervereinigung Wien

  • Betriebskosten-Sujet Foto: M. Nachtschatt

Bereits zum elften Mal präsentiert die Mietervereinigung (MVÖ) die verlässlichsten Zahlen zum Preisgefüge von Betriebskosten in privaten Wiener Mietshäusern. Aufgrund laufender Überprüfungen für ihre Mitglieder gewinnt die MVÖ genaue Einblicke in die Abrechnungen und kann einen repräsentativen Durchschnittswert ermitteln. Der komplette Datenbestand aus dem Jahr 2017 liegt nun als Betriebskostenspiegel 2019 der MVÖ vor.

 

Mehr als ein Drittel der Betriebskosten entfallen auch im Jahr 2017 auf Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien. Die MVÖ fordert seit jeher, dass diese Kosten nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürfen. „Diese Kosten werden nicht von den Mietern verursacht und sollten daher auch nicht von diesen zu tragen sein“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien. „Verwaltungshonorare, Versicherungsprämien sowie auch die Grundsteuer müssen endlich aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog gestrichen werden.“

 

Im Abrechnungsjahr 2017 betrugen die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche rund 2,10 Euro (2016: 2,03 Euro). Die Betriebskosten sind damit um rund 3,4 % gestiegen. Die Jahresinflationsrate 2017 betrug 2,1 %.

 

Eine 70 m²-Wohnung war im Jahr 2017 mit monatlich durchschnittlich rund 147 Euro an Nettobetriebskosten (1.764 Euro jährlich) belastet. 2016 waren es noch 142,10 (1.705,20 Euro jährlich).

 

Die wichtigsten Betriebskostenpositionen 2017 im Überblick:

  • Versicherungsprämien: 5,48 Euro/Quadratmeter (2016: 5,46 €/m²)
  • Reinigungskosten: 5,47 €/m² (2016: 5,45 €/m²)
  • Wasser/Abwasser: 4,43 €/m² (2016: 4,35 €/m²)
  • Verwaltungshonorar: 3,43 €/m² (2016: 3,43 €/m²)
  • Müllentsorgung: 2,85 €/m² (2016: 2,83 €/m²)
  • In Häusern mit Aufzügen sind 2017 zusätzlich 2,82 €/m² an Liftkosten angefallen. Im Jahr davor waren es 2,80 €/m².

 

Stichtag für Abrechnungen: 30 Juni

Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2018 sind bis spätestens 30. Juni 2019 zu legen. Eine gute Gelegenheit für alle Mieter, den aktuellen Betriebskostenspiegel als Vergleichsbasis heranzuziehen. Hanel-Torsch empfiehlt, die Betriebskostenabrechnung genau zu kontrollieren. Oft wird diese zu Lasten der Mieter falsch ausgefertigt - oder überhaupt nicht vorgelegt. „Wenn Sie bis 30. Juni keine Abrechnung erhalten haben, dann fordern sie diese von der Hausverwaltung oder vom Vermieter an. Als Mieter haben Sie das gesetzliche Recht auf eine Betriebskostenabrechnung“, erklärt Hanel-Torsch.

 

Überprüfung lohnt sich
Rund 90% aller von der MVÖ überprüften Betriebskostenabrechnungen sind in vielerlei Punkten zu beanstanden. „Es kann sich deshalb lohnen, die Abrechnung von unseren Experten prüfen zu lassen“, sagt Hanel-Torsch. „Wir helfen unseren Mitgliedern in allen Mietrechtsfragen und fordern zu viel Bezahltes zurück.“

 

Weiterführende Informationen:

  • Betriebskosten-Broschüre: In der neu überarbeiteten 4. Auflage finden Sie detaillierte Informationen, Rechenbeispiele und Musterbriefe.

 

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