Wir geben hier allgemeine Anhaltspunkte ab wann und wieviel Miete gemindert werden darf, empfehlen aber, dass Sie vor einer Mietminderung Fachleute wie unsere JuristInnen konsultieren, da jede unvollständige Mietzinszahlung zu einer Mietzins- und/oder Räumungsklage führen kann.
Dies ist nur eine kleine Auswahl für weitere Umstände, die zur Mietzinsminderung berechtigten.
Achtung: Es besteht kein Recht auf Mietminderung, wenn z.Bsp. eine Heiztherme ausfällt, die von Ihnen als Mieter eingebaut bzw die vertraglich nicht zugesagt wurde.
Wie schon erwähnt, haben Sie nur so lange ein Recht auf Mietzinsminderung, solange die Beeinträchtigung des Vertragsgegenstandes vorhanden ist. Sobald der Mangel beseitigt wird, entfällt Ihr Recht auf Mietminderung.
Eine fachliche Konsultation ist vor allem deswegen notwendig, weil der Gesetzgeber keine klaren Aussagen über die Höhe zulässiger Mietzinsreduktionen getroffen hat.
Haben Sie beispielsweise eine 100 qm Wohnung, von der ein Zimmer mit einer Nutzfläche von 25 qm mit Schimmel befallen ist, der innerhalb von 45 Tagen behoben wurde, so könnte eine Form der Berechnung wie folgt vorgenommen werden:
Sie sollte auch beachten, dass sich die Mietminderung auf die Bruttomiete bezieht (dh auch auf Betriebskosten und Umsatzsteuer anzuwenden ist).
Gerne stehen unsere KollegInnen Ihnen mit Rat zur Seite: Terminvereinbarung für unsere Mitglieder!
An Hand dieser Beispiele kann man deutlich sehen, dass die Rechtsprechung keinen roten Faden in ihren Entscheidungen erkennen läßt, und dass viel davon abhängt, wie deutlich MieterInnen die Gebrauchsbeeinträchtigung dokumentieren können bzw diese für das Gericht nachvollziehbar machen.