Besichtigen Sie die Wohnung mit den Personen, die mitentscheiden. Für Singles oder junge Wohnungssuchende kann es wichtig sein eine Person des Vertrauens dabei zu haben. Diese kann ihnen beistehen und gegebenenfalls als Zeuge bestätigen, was mit dem Vermieter und/oder Makler besprochen wurde.
Legen Sie dem Makler und/oder Vermieter Ihre Vorstellungen und Wünsche klar und präzise bei der Wohnungsbesichtigung dar. Stellen Sie Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen oder wenn Ihnen etwas wichtig ist. Besichtigen Sie die Wohnung mehrmals, um sie aufmerksam anzusehen und zu überprüfen, ob die Wohnung wirklich konkret Ihren Vorstellungen entspricht oder nicht. Abends ist eine Besichtigung nicht sinnvoll, da man bei künstlichem Licht Mängel der Wohnung oft übersieht.
Nutzen Sie eine Checkliste für die Wohnungsbesichtigung, damit Sie an alle Kriterien denken.
Bedenken Sie bei Wohnungsbesichtigungen am Wochenende, dass werktags der Lärm in der näheren Umgebung der Wohnung meist viel stärker ist. Kontrollieren Sie, in welchem Zustand sie sich befindet, ob alles funktioniert, und nehmen Sie sich Zeit. Stellen Sie auch dem Makler Fragen über das Haus, Einkaufs- und Verkehrsstruktur in der Nähe, Nachbarn, aber auch, wie sich der Mietzins zusammensetzt, wer für die Erhaltung der Wohnung zuständig ist etc.
Der Besichtigungsschein
Der Makler verlangt bei der Wohnungsbesichtigung oft eine Unterschrift auf einem Besichtigungsschein. Mit einem Besichtigungsschein bestätigen Sie als Wohnungssuchende, dass Ihnen eine bestimmte Wohnung vom Makler zur Besichtigung angeboten wurde und dass Sie, falls es zu einem Abschluss kommt, dem Makler eine Vermittlungsprovision bezahlen werden.
Fragen des Maklers an Sie
Immer wieder stellen Makler im Auftrag des Vermieters dem Mietinteressenten Fragen, um so mehr von Ihnen und Ihrer Familie bzw. sonstigen Mitbewohnern zu erfahren, insbesondere auch ob Sie sich die Wohnung auch leisten können.
Inwieweit müssen Sie diese wahrheitsgemäß beantworten?
An sich sind nur Fragen, die für den Vermieter von wesentlichem Interesse für den Mietvertragsabschluss sein können, berechtigt, wie z. B. Fragen zur Person und etwaigen Mitbewohnern, also Fragen über Name, Alter, bisherige Anschrift. Die Frage nach deinem Arbeitsverhältnis und Beruf kann ebenso zulässig sein wie Fragen zum Nettoeinkommen, da der Vermieter sich ein Bild davon machen muss, ob Sie auch wirklich die Miete dauerhaft bezahlen können. Diese Fragen sind daher wahrheitsgemäß zu beantworten, da der Vermieter Ihnen seine Wohnung anvertraut und deshalb das Recht hat, zu erfahren, mit wem er zu tun hat.
Unzulässige Fragen
Fragen nach bestehenden oder geplanten Schwangerschaften, der sexuellen Neigung, Religion, Hautfarbe, Nationalität, persönlichen Vorlieben und Krankheiten sind unzulässig, da sie in die Privatsphäre des Mietinteressenten eingreifen. Solche Fragen müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.