Betriebskostenpauschale

Betriebskostenpauschale

Da Sie Ihre Miete und Betriebskosten vom ersten Monat an zu zahlen haben, wird sich für Sie vielleicht die Frage stellen, ob Sie eine Betriebskostenpauschale oder Einzelverrechnung haben.

Betriebkostenpauschale und Einzelverrechnung

 

  • Die Einzelabrechnung der Betriebskosten:
    Nach dem (MRG) bzw. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) hat Ihr Vermieter zwei Möglichkeiten die Zahlung der Betriebskosten zu vereinbaren. Entweder er macht eine monatliche Abrechnung der Betriebskosten und verlangt den jeweils in diesem Monat fällig gewordenen Betrag unter Vorlage der Rechnungsbelege ein oder
  • Die Betriebskostenpauschale:
    Allein schon wegen der einfacheren Handhabung ist es wahrscheinlicher, dass Sie einen monatlich gleichbleibenden Pauschalbetrag vorgeschrieben bekommen, der dann einmal im Jahr im nachhinein abgerechnet werden muss.

 

Für Wien können Sie sich die durchschnittliche Kennzahl über unseren Betriebskostenrechner errechnen lassen und mit Ihrer persönlichen Vorschreibung vergleichen.

 

Wie sich Ihr Anteil an Ihre Betriebskostenpauschale oder Betriebskosteneinzelverrechnung berechnet finden Sie unter Betriebskostenverteilung.

 

Wann können Sie die Pauschalvorschreibung zurückfordern?

 

  1. wenn keine Belege über die Betriebskosten des Vorjahres vorhanden sind.

  2. wenn der Vermieter im Bestreitungsfall seiner Behauptungs- und Beweispflicht nicht nachkommen kann.

  3. wenn die Pauschale überhöht verrechnet wurde.

 

Sollte einer dieser Fälle bei Ihnen vorliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, um Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären zu können. Passen Sie auf, wenn Sie die Betriebskosten eigenmächtig einbehalten. Denn in der Regel müssen Sie dann mit einer Mietzins- und Räumungsklage rechnen.

 

Ist eine nachträgliche Änderung der Pauschalvorschreibung möglich?

 

Ja, aber nur dann im Bereich der Heizkosten, wenn erhebliche Änderungen, die Ihr Vermieter zuvor nicht berücksichtigen konnte -wie zum Beispiel eine Steigerung des Ölpreises um 30%- eingetreten sind und das Haus nach dem HeizKG angerechnet wird.

 

Nun zur eigentlichen Betriebskostenabrechnung.

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
Datenschutzerklärung      Kontakt & Impressum
NACH OBEN