Betriebkostenpauschale und Einzelverrechnung
Für Wien können Sie sich die durchschnittliche Kennzahl über unseren Betriebskostenrechner errechnen lassen und mit Ihrer persönlichen Vorschreibung vergleichen.
Wie sich Ihr Anteil an Ihre Betriebskostenpauschale oder Betriebskosteneinzelverrechnung berechnet finden Sie unter Betriebskostenverteilung.
wenn keine Belege über die Betriebskosten des Vorjahres vorhanden sind.
wenn der Vermieter im Bestreitungsfall seiner Behauptungs- und Beweispflicht nicht nachkommen kann.
wenn die Pauschale überhöht verrechnet wurde.
Sollte einer dieser Fälle bei Ihnen vorliegen, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, um Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären zu können. Passen Sie auf, wenn Sie die Betriebskosten eigenmächtig einbehalten. Denn in der Regel müssen Sie dann mit einer Mietzins- und Räumungsklage rechnen.
Ja, aber nur dann im Bereich der Heizkosten, wenn erhebliche Änderungen, die Ihr Vermieter zuvor nicht berücksichtigen konnte -wie zum Beispiel eine Steigerung des Ölpreises um 30%- eingetreten sind und das Haus nach dem HeizKG angerechnet wird.
Nun zur eigentlichen Betriebskostenabrechnung.