Stellen Sie sich vor Sie sitzen in Ihrer Wohnung und verspüren trotz geschlossener Fenster einen unangenehmen kalten Luftzug. Da Sie die Begegnung mit der 3. Art ausschließen können, kommt in den allermeisten Fällen „nur“ ein defektes Fenster als Ursache in Frage.
Die Dichtung ist nicht mehr vorhanden, der Fensterrahmen hat sich verzogen oder es tut sich ein Spalt auf, durch den man einen Strohhalm schieben könnte. Offentsichtlich: das Fenster ist kaputt, muss repariert oder erneuert werden.
Faustregel nach dem Mietrechtsgesetz:
Achtung!
Der Mangel des defekten Fensters muss dem Vermieter gemeldet werden. Keinesfalls alleine handeln. Die Hausverwaltung beauftragt in der Regel die Handwerker.
Wird die Hausverwaltung trotz Meldung nicht aktiv, sollten Sie nochmals schriftlich eine Frist setzen. Falls diese auch ungenützt verstreicht, kann ein Antrag auf Erhaltungsarbeit bei der Schlichtungsstelle (siehe auch Erhaltungspflichten des Vermieters) gestellt werden.
Unser Team hilft Ihnen gerne dabei.