Prüfen Sie vor Vertragsabschluss immer, ob es sich um einen Hauptmietvertrag oder um einen Untermietvertrag handelt.
Hauptmiete entsteht dann, wenn der Mietvertrag
mit dem Eigentümer der Liegenschaft
mit dem Fruchtnießer der gesamten Liegenschaft
mit dem Wohnungseigentümer
mit dem Fruchtnießer an einem Wohnungseigentumsobjekt
mit dem Generalmieter oder Pächter eines ganzen Hauses
mit dem Wohnungseingetumsbewerber abgeschlossen wird. In diesem Falle kommt der Hauptmietvertrag mit allen Eigentümern der Liegenschaft zustande. Mit Begründung von Wohnungseigentum am Mietobjekt geht die alleinige Vermieterstellung dann auf den Wohnungseigentümer über.
Wer Ihr Eigentümer ist, erfahren Sie im Grundbuch bei jedem Bezirksgericht. Einsicht ist für jeden möglich. Sie können dort auch einen Grundbuchauszug einholen.
Der Untermietvertrag
Untermiete liegt in allen anderen Fällen vor und oft ist der Hauptmieter Mieter. Bedingt durch die hohen Kosten einer eigenen Wohnung tendieren viele, vor allem jüngere Menschen und Studenten, zu Wohngemeinschaften und Untermieten.
Da Untermietverträge immer häufiger vorkommen, bitten wir Sie hier zum Thema Untermietvertrag weiterzulesen, denn immer häufiger finden wir künstliche Konstruktionen für eine sogannte Scheinuntermiete vor, in der Mieter eigentlich Hauptmieter sein könnten.
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