Mietvertragsarten

Mietvertragsarten


Prüfen Sie vor Vertragsabschluss immer, ob es sich um einen Hauptmietvertrag oder um einen Untermietvertrag handelt.
 

Der Hauptmietvertrag

 

Hauptmiete entsteht dann, wenn der Mietvertrag

 

  • mit dem Eigentümer der Liegenschaft

  • mit dem Fruchtnießer der gesamten Liegenschaft

  • mit dem Wohnungseigentümer

  • mit dem Fruchtnießer an einem Wohnungseigentumsobjekt

  • mit dem Generalmieter oder Pächter eines ganzen Hauses

  • mit dem Wohnungseingetumsbewerber abgeschlossen wird. In diesem Falle kommt der Hauptmietvertrag mit allen Eigentümern der Liegenschaft zustande. Mit Begründung von Wohnungseigentum am Mietobjekt geht die alleinige Vermieterstellung dann auf den Wohnungseigentümer über.

 

Wo können Sie erfahren, wer der Eigentümer ist?

 

Wer Ihr Eigentümer ist, erfahren Sie im Grundbuch bei jedem Bezirksgericht. Einsicht ist für jeden möglich. Sie können dort auch einen Grundbuchauszug einholen.

 

Der Untermietvertrag

 

Untermiete liegt in allen anderen Fällen vor und oft ist der Hauptmieter Mieter. Bedingt durch die hohen Kosten einer eigenen Wohnung tendieren viele, vor allem jüngere Menschen und Studenten, zu Wohngemeinschaften und Untermieten.

 

Da Untermietverträge immer häufiger vorkommen, bitten wir Sie hier zum Thema Untermietvertrag weiterzulesen, denn immer häufiger finden wir künstliche Konstruktionen für eine sogannte Scheinuntermiete vor, in der Mieter eigentlich Hauptmieter sein könnten.

 

Für weitere Details zu Untermietverträgen hier klicken

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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