Recht, Service, Wien 21.06.2013
4,87/m2 und Jahr, und Verwaltungskosten (von Euro 3,08 auf Euro 3,15/m2 und Jahr) gestiegen sind, blieben Wasser, Müll und
Versicherungen nahezu gleich. Diese Steigerungen wurden durch das leichte Sinken der Positionen Strom, Schädlingsbekämpfung, zulässige Entrümpelungen, Streusalz ausglichen, sodass in Summe die Belastung gleich geblieben ist.
Deutlich wird auch heuer, dass die Versicherungskosten sowie das
Verwaltungshonorar 40% der Betriebskosten ausmachen. Mit den
Versicherungsprämien, die das Haftpflicht- und Erhaltungsrisiko des Hauseigentümers absichern (und somit - ebenso wie die Grundsteuer -in keinem Zusammenhang mit der Nutzung durch die MieterInnen stehen einerseits, aber auch mit dem Verwaltungshonorar andererseits werden Kosten, die eigentlich der Hauseigentümer zu tragen hätte, auf die MieterInnen überwälzt. Die Betriebskosten könnten zwischen 24 bis 40%
gesenkt werden, wenn man diese Positionen vom Betriebskostenkatalog streicht.
Der wienweite Durchschnittswert (netto ohne Gemeinschaftsanlagen) liegt bei Euro 20,04/m2 im Jahr bzw. bei Euro 1,67/m2 im Monat. Bei einer 70 m2 Wohnung ergibt dies eine Kostenbelastung von Euro 1.402,63 netto im Jahr bzw. Euro 116,89,- netto im Monat.
Für Liftanlagen liegt der Durchschnittswert netto bei Euro 2,25/m2 im Jahr oder umgerechnet bei Euro 0,19 im Monat. Eine Wohnung mit 70 m2 kommt so auf Liftkosten von rund Euro 13,- pro Monat bzw. Euro 155,40 im Jahr.
Die Wasserkosten bleiben mit Euro 3,21/m2 jährlich (0,27/m2 mtl.) nahezu gleich.
Die Müllentsorgungskosten betragen im Schnitt Euro 2,27/m2 jährlich (0,19/m2 mtl.).
Der Betriebskostenspiegel basiert auf dem Datenmaterial jener
Abrechnungen, die der Mietervereinigung von ihren Mitgliedern zur Überprüfung vorgelegt wurden und bezieht sich auf die Betriebskosten
in privaten Miethäusern. In Summe liegen der Berechnung die Werte von mehr als 1,14 Millionen Quadratmeter Nutzfläche zu Grunde. Als Bemessungsgrundlage dienen die Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2011.
Sollten die Beträge signifikant von den Werten des vorliegenden
Betriebskostenspiegels abweichen, ist den betroffenen Mieterinnen und Mietern dringend anzuraten, ihre Abrechnungen überprüfen zu lassen.