Österreich, Politik, Recht 21.06.2012
Wie eine aktuelle Aufstellung der Statistik Austria zeigt, hält der Trend in die Stadt zu ziehen weiter an. Zwischen 2001 und 2011 ist die Bevölkerung in den Landeshauptstädten durchschnittlich um neun Prozent gewachsen. Graz hat dabei- gefolgt von Eisenstadt – in den letzten 10 Jahren am stärksten zugelegt. Eine Bevölkerungszunahme im zweistelligen Bereich kann aber auch die Bundeshauptstadt Wien vorweisen. Mit einem Plus von 10,6 Prozent ist Wien auf Platz 3 im Bundesländer-Ranking.
Gleichzeitig wird es aber immer schwieriger, eine preiswerte und erschwingliche Wohnung zu finden. Mit Preissteigerungen von bis zu 8,7 % beim Wohnungseigentum sowie den kontinuierlich ansteigenden Mietpreisen, ist mittlerweile auch in Österreich die Leistbarkeit des Wohnens gefährdet. Hier besteht ein akuter Handlungsbedarf. Österreich muss diesen unerfreulichen Entwicklungen am Wohnungssektor entgegensteuern, dazu bedarf es einer Gesetzesänderung.
Preisschutz
Österreich bietet mit dem Mietrechtsgesetz einen europaweit einzigartigen Schutz für Mieterinnen und Mieter. Dieses muss aber zeitgemäß sein und dazu bedarf das MRG nach 30 Jahren einer Änderung und einer Anpassung in einigen wesentlichen Punkten.
Unsere Forderungen sind daher klar festgelegte Mietzinsobergrenzen und eine taxative Aufzählung der Zuschläge, die vom Vermieter auf den gesetzlich festgesetzten Richtwert aufgeschlagen werden dürfen. Auch müssen die Zu- und Abschläge auf maximal 25% des Richtwertes begrenzt werden. Die Abschaffung der Maklerprovision stellt einen weiteren wichtigen Punkt dar, um Wohnen für alle leistbar zu halten. Dafür werden wir uns auch weiterhin mit voller Kraft einsetzen.