Österreich, Recht, Rechtsprechung 18.04.2016
Der Sommer und die Urlaubsplanung nahen mit großen Schritten. Da klingt es verlockend, die eigene Wohnung zwischenzeitlich an Touristen zu vermieten. Aber ist das überhaupt zulässig?
Die wohnrechtlichen Gesetze in Österreich hinken der Realität etwas hinterher und sind daher nicht auf Angebote wie AirBnB oder Wimdu ausgelegt. Für Mieterinnen und Mieter stellt die gänzliche Weitergabe der Mietwohnung (ohne Zustimmung des Vermieters) einen zulässigen Kündigungsgrund dar, ebenso wenn die Mietwohnung zur Erwerbsquelle wird.
Auch bei Wohnungseigentümern ist die Angelegenheit kompliziert. Diese haben zwar grundsätzlich das Recht, ihre Wohnung so zu nutzen, wie sie möchten, sie müssen dabei jedoch die Interessen der anderen EigentümerInnen beachten. Und einem Urteil des OGH zufolge können die touristische Vermietung und das Anbieten über das Internet in Zusammenhang mit einem ständigen Wechsel an Mieterinnen und Mietern die Interessen der Eigentümergemeinschaft beeinträchtigen. Diese sind daher um Zustimmung zu dieser Widmungsänderung zu fragen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Situation, sowohl für Mieterinnen und Mieter, als auch für Eigentümmerinnen und Eigentümer, einfacher wird. Im Moment sollte man sich bei einer touristischen Vermietung allerdings des großen Risikos bewusst sein!