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Dachlawinen-Warnschild; Bild: fotolia.de

Dachlawinen: Wer muss räumen? Wer haftet für Schäden?

Dachlawinen: Wer haftet für Schäden?

Mit einsetzendem Tauwetter droht Gefahr von oben. Besonders bei Sonneneinstrahlung sind spontane Dachlawinen am Nachmittag häufiger als am Morgen.

Hauseigentümer in der Pflicht: Laut Straßenverkehrsordnung müssen überhängende Schneewächten und Eisbildungen von straßenseitigen Dächern entfernt werden.

Im Schadenfall richtig handeln: Wird ein Fußgänger verletzt oder ein Auto beschädigt, haftet grundsätzlich der Hauseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Fußgänger trifft keine Mitschuld. Doch wie sieht es bei Autofahrern aus, die im Gefahrenbereich parken? Was müssen Opfer einer Dachlawine beachten und wie sichern Sie Beweise richtig?

Wie entsteht eine Dachlawine?

Im Prinzip ist eine Dachlawine nichts anderes als eine Lawine im Hochgebirge. Bei einer Nassschneelawine wird die Schneedecke durch Wassereintrag (Schmelze, Regen) geschwächt. Wenn sich also noch Schnee auf dem Dach befindet, dann ist einsetzendes Tauwetter ein Warnzeichen.

Wenn Sonneneinstrahlung Grund für die Schmelze ist, dann sind spontane Lawinen am Nachmittag häufiger als am Morgen.

Haftungsfragen: Räumen, Sichern

Hauseigentümer (bzw. die Eigentümergemeinschaft) können für Schäden durch Dachlawinen haftbar sein. Laut Paragraf 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind überhängende Schneewächten und Eisbildungen von straßenseitig liegenden Dächern zu entfernen. Das bloße Anbringen von Warnstangen oder Schildern reicht nicht aus.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Wird durch eine Dachlawine ein Fußgänger verletzt oder kommen Autos zu Schaden, muss grundsätzlich der Hauseigentümer (bzw. die Eigentümergemeinschaft) dafür aufkommen.
  • Fußgänger trifft keine Mitschuld, wenn sie von einer Dachlawine getroffen werden, ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist ihnen rechtlich gesehen nicht zumutbar.
  • Autofahrer, die ihren Wagen in einem erkennbaren Gefahrenbereich (aufgestellte Warnstangen am Gehsteig) abstellen, trifft ein Mitverschulden.
  • Opfer einer Dachlawine sollten jedenfalls Beweise sichern (Fotos, Zeugen) und schriftlich Kontakt mit der Hausverwaltung aufnehmen.

Bild: Fotolia

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