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Österreich, Politik 12.12.2023

Mietendeckel: Ein Schritt vor, vier Schritte zurück

  • Mietendeckel: Ein Schritt vor, vier Schritte zurück

Mietervereinigung kritisiert Mietendeckel der Regierung als unzureichend: „Zu wenig, zu spät.“

 

Nach langem Hin und Her stellt die Bundesregierung nun den schon im August ungeeigneten Mietendeckel noch einmal vor – diesmal wenigstens nicht als Verfassungsgesetz. Doch der neue Vorschlag hält – wie schon der alte – nicht, was er verspricht.

 

Positiv ist, dass die Kritik der Mietervereinigung am ersten Deckel offenbar wenigstens zum Teil aufgenommen wurde und es eine Änderung bei den Kategoriemieten gibt. Nun soll statt 2024 erst 2025 erhöht werden. Leider folgt auf die kurzfristige Verbesserung auf längere Sicht eine systematische Schlechterstellung.

 

Kritik an Mietendeckel der Regierung

„Der vorgelegte Mietendeckel ist ein Schritt nach vorne und vier Schritte zurück. Ein Schritt nach vorne, weil die Regierung mit ihrem Handeln endlich einräumt, dass die Miethöhen in Österreich zum Problem geworden sind. Vier Schritte zurück, weil es bedauerlich ist, dass erstens selbst nach Jahren keine Lösung für ungeregelte Mietverhältnisse getroffen wurde, dass zweitens Kategoriemieter, drittens Richtwertmieter und viertens Genossenschaftsmieter durch die jährliche Erhöhung systematisch schlechter gestellt werden als bisher“, erklärt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ).

 

„Eine funktionierende Bundesregierung hätte rechtzeitig Maßnahmen getroffen und nicht wertvolle Monate verloren, weil man Mieterhöhungen in den Verfassungsrang heben wollte“, kritisiert Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien.

 

5-Prozent-Schwelle ist zu hoch

Das vorgelegte Paket schreibt jährliche Mieterhöhungen gesetzlich fest und bringt für viele Mieter eine systematische Schlechterstellung. Die 5-Prozent-Schwelle ist zu hoch, da schon im nächsten Jahr laut Schätzungen von Experten die Inflation deutlich niedriger ausfällt. „Im Wesentlichen handelt es sich hier um einen Einmaleffekt in dessen Schatten die Regierung jährliche Mieterhöhungen packt, die bisher weder für Kategorie-, Richtwert-, und Genossenschaftsmieter der Fall waren. Diese Mieter dürfen sich damit künftig  pünktlich zum 1. April jedes Jahres über eine Mieterhöhung ärgern“, kritisiert Niedermühlbichler.

 

Mieten werden dadurch jährlich erhöht

„Die einmalige Entlastung wiegt die Nachteile nur zum Teil auf“, sagt Hanel-Torsch. „Warum bleibt man bei den Erhöhungen nicht beim Zweijahres-Rhythmus, wie er jetzt schon gesetzlich für Richtwert- und Genossenschaftsmieten gilt? Für ungeregelte Mietverhältnisse fehlt außerdem weiterhin jede Lösung. Ausgerechnet dort, wo schon jetzt die höchsten Mieten verlangt werden, gibt es weiterhin keine Entlastung.“

 

„Wir müssen im Mietrecht Schritte nach vorne machen, wir können uns Rückschritte nicht leisten. Eine gesetzlich festgeschriebene jährliche Erhöhung der Mieten ist ein Rückschritt. Die Mieten sind zu hoch, Familien und junge Menschen können sich ihre Mieten kaum noch leisten und lehnen Rückschritte ab. Wir brauchen mutige Schritte nach vorne, eine echte Mietpreisbremse, eine Reform des Mietrechts und bessere Bedingungen für alle Mieter“, sagt MVÖ-Präsident Niedermühlbichler.

 

MVÖ fordert eine echte Mietpreisbremse für alle

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich eine echte Mietpreisbremse in Österreich umzusetzen. Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden und die Erhöhung soll auf zwei Prozent begrenzt werden. Das kostet kein Steuergeld und entlastet durch geringere Inflation alle.

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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