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Österreich, Politik 25.08.2024

MVÖ-Fragebogen zur NR-Wahl 2024

1. Unterstützen Sie die Anerkennung des Rechts auf Wohnen als grundlegendes Menschenrecht gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der österreichischen Verfassung?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Wohnen ist ein existentielles Grundbedürfnis. Die Wohnpreise explodieren seit 15 Jahren, die Leistbarkeit des Wohnens ist deshalb nicht mehr für alle gegeben. Die Grünen sind für eine verstärkte Verankerung von sozialen Rechten, dazu gehört auch angemessener Wohnraum.

 

FPÖ: Nein, das ist ein schöner Gedanke, aber die Folgen sind nicht fassbar. Wir haben mit dem Instrument der Gemeindebauten und des gemeinnützigen Wohnbaus bereits ein viel besseres Vehikel für leistbares Wohnen sicherzustellen. Diese beiden Instrumente gilt es zu sichern und auszubauen.

 

KPÖ: Ja. Wohnen ist ein Grundrecht – das sollte sich auch in unserer Verfassung widerspiegeln! Wir müssen uns als Gesellschaft darum kümmern, dass es keine ungewollte Wohnungslosigkeit und angemessenen Wohnraum für alle in Österreich lebenden Menschen gibt. Das Recht auf Wohnen muss einklagbar werden. Das Grundrecht auf Wohnen im Verfassungsrang stellt sicher, dass aus wohn- und sozialpolitischen Forderungen Fakten werden.

 

2. Sind Sie dafür, die Mieten von der Inflation (dem VPI) abzukoppeln? Wenn ja, in welcher Form?

 

SPÖ: Ja. Die Grundlage für eine Indexierung in der Zukunft soll anstelle der Inflation der Leitzinssatz der EZB sein. Diese Indexierung soll allerdings bei 2 Prozent p.a. gedeckelt sein.

 

Grüne: Wir sind vor allem für eine Deckelung der Mietpreissteigerungen. Wir halten die volle Weitergabe von hohen Inflationsraten für unangemessen, da die (Investitions-)Kosten der Vermieter*innen nicht in diesem Ausmaß gestiegen sind. Die Bundesregierung konnte aufgrund des Drängens der Grünen erstmals in der österreichischen Geschichte einen Mietpreisdeckel von 2,5 Prozent für 2 Jahre beschließen. Diese Kostenbremse gilt für rund drei Viertel aller Mietverhältnisse.

 

FPÖ: Im Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauwirtschaft sind die Mieten indirekt an die Kreditzinsen gekoppelt, das wäre ein gangbarer Weg. Am Ende des Tages muss man sich aber fragen, ob der höhere Verwaltungsaufwand tatsächlich zu niedrigeren Mieten führt.

 

KPÖ: Ja. In den letzten Jahren sind aufgrund der Teuerung die Mieten explodiert. Wir streiten für ein sofortiges Aussetzen der für diese Situation verantwortlichen Wertsicherungsklausel und eine Senkung der Mieten im Rahmen der Richtwerte. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, die es allen Haushalten ermöglichen, nicht mehr als ein Viertel ihres monatlichen Budgets für ihr Grundrecht auf Wohnen aufzuwenden. Das setzt voraus, dass der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auf alle Vermietungen ausgedehnt wird.

 

3. Sind Sie dafür, dass die Zweckbindung der Fördergelder für Wohnbau wiedereingeführt wird?

 

SPÖ: Ja. Auch die Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen.

 

Grüne: Die Grünen haben die Auflösung der Zweckbindung von Anfang an für einen großen Fehler gehalten. Leider haben sich unsere Befürchtungen dahingehend bewahrheitet. Die Länder geben deutlich weniger aus für den Wohnbau als deren Einnahmen aus Wohnbauförderungsbeitrag und Rückflüssen sind. Die beiden Spitzenreiter im negativen Sinn sind Burgenland und Steiermark. Das Burgenland gibt relativ gesehen am wenigstens aus den Einnahmen für den Wohnbau aus: Nur rund 42 Prozent. Die Steiermark wendet nur 48 Prozent für den Wohnbau auf - 230 Millionen gehen insnormale Budget. Und auch in Wien gehen jährlich 210 Mllionen Euro im Durchschnitt verloren, die eigentlich in den Wohnbau investiert werden sollten.

Die Grünen sind daher klar für eine Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrags und der Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen.

 

FPÖ: Ja.

 

KPÖ: Ja. Leistbarer Wohnraum ist eine Grundvoraussetzung für ein eigenständiges Leben. Finanziert werden kann das über die Zweckwidmung der Wohnbauförderung und der Senkung der Mehrwertsteuer auf Mieten sowie die angemessene Besteuerung von

Widmungsgewinnen.

 

4. Sollten Kurzzeitvermietungen reguliert werden, um Probleme wie Verdrängung, Touristifizierung und Gentrifizierung zu mindern?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: AirBnB ist damals aus einem grundsätzlich begrüßenswerten Sharing Economy-Gedanken gegründet worden. Mittlerweile ist es zu einem knallharten Geschäftsmodell geworden, das zunehmend gewöhnliche Wohnungssuchende verdrängt. Das ist nicht fair. Es braucht daher strenge Regulierungen und eine empfindliche Besteuerung für AirBnB & Co!

 

FPÖ: Wenn keine touristische Widmung vorliegt, sollten solche Kurzzeitvermietungen untersagt werden.

 

KPÖ: Ja. Wir treten überhaupt für ein weitgehendes Befristungsverbot ein. Neben der Wertsicherungsklausel in Mietverträgen sind befristete Verträge die größten Preistreiber bei den Mieten.

 

5. Thema Datenlücken: Es gibt in Österreich derzeit keine verlässlichen Daten zu Leerstand. Ebenso gibt es keine Daten zur Anzahl und Struktur der Vermietung von privatem Wohnraum; sowohl die Anzahl der Vermieter/innen sowie die Anzahl der Wohnungen, die ein/e Vermieter/in (durchschnittlich) vermietet, sind unbekannt. Sind Sie dafür, dass diese Daten erhoben und veröffentlicht werden?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Auf jeden Fall. Die Erhebung der Daten ist eine wichtige Grundlage für die Wohnungspolitik. Uns Grünen ist es darüber hinaus unverständlich, warum sich so viele Bundesländer – darunter auch Wien- weigern, eine seriöse Leerstandserhebung durchzuführen.

 

FPÖ: Die Frage ist, wie das erhoben werden soll und was es kostet. Der Nutzen muss höher sein als die Kosten. Als eine Partei, welche die Eigentumsfreiheit hochhält, sind wir ganz klar gegen eine Leerstandsabgabe. Diese Thematik wäre auch über Einschränkungen von Ausländern am Immobilienmarkt weit besser in den Griff zu bekommen.

 

KPÖ: Ja. Die bekannten Zahlen deuten auf ein großes Problem beim Thema Leerstand hin. Aber da nun erste Schritte Richtung (verschärfter) Leerstandsabgabe gesetzt wurden, ist eine Übersichtlichkeit der Daten ein wichtiges Element, dieses Instrument auch wirksam zur Anwendung zu bringen.

 

6. Sind Sie dafür, weitere Schlichtungsstellen einzurichten, um Mieterinnen und Mietern in ganz Österreich Zugang zur kostenlosen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zu gewähren?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Die Schlichtungsstellen stärken die Rechte und die Durchsetzbarkeit dieser für die Mieter*innen. Eine Ausweitung auf das ganze Bundesgebiet würden wir Grüne jedenfalls begrüßen.

 

FPÖ: Nein, unsere Gerichtsbarkeit ist gut und hat dieses Thema gut im Griff.

 

KPÖ: Ja. Die Unterstützung von Mieterinnen ist eine wichtige Aufgabe, Schlichtungsstellen sind oft überlaufen. Aber es gibt weitere Probleme, etwa die Auswahl der Sachverständigen, vor allem an den Bezirksgerichten, die häufig enge Verbindungen zu Immobilienwirtschaft haben.

 

7. Befürworten Sie die Kostenneutralität bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden als Mindestanforderung in allen Energiegesetzen, um sicherzustellen, dass Renovierungskosten gerecht verteilt und Mieterhöhungen durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Die günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Insofern kann die Bedeutung von Energieeffizienz gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Deswegen ist es wichtig, das Mietrecht zu ökologisieren. Wir Grüne sprechen uns für gesetzlich festgelegte Höchstmieten aus. Freie Preisbildung soll es für Neubauwohnungen bis 25 Jahre nach deren Erbauung geben. Danach soll eine moderate Grundmiete pro Quadratmeter gelten, die je nach thermischer Beschaffenheit, Qualität und Ausstattung um 25 Prozent gesteigert oder gesenkt wird. Die Grundmiete unterscheidet sich dabei je Bundesland. Vermieter;innen,  die ihre Wohnung gut sanieren und instand halten, sollen dafür belohnt werden. Mieter:innen sollen dafür im Gegenzug weniger Energiekosten zahlen und  von mehr Energieeffizienz und Energieunabhängigkeit profitieren.

 

FPÖ: Das wäre ein guter Ansatz, den man sich im Detail und in den Auswirkungen aber noch genau ansehen müsste.

 

KPÖ: Als Minimalanforderung ja. Allerdings sollte man ernsthaft diskutieren, ob Mieter*innen wirklich die Aufwertung des Eigentums von Vermieter*innen zahlen sollen, während niedrige Energiekosten ein wichtiges Steuerinsturment sein könnten, wenn sich Mieter*innen für energieeffiziente Wohnungen entscheiden. Klar ist, dass die Kosten der Energiewende nicht zulasten von Mieter*innen gehen dürfen.

 

8. 2022 wurde das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ für Wohnungsmakler in Österreich eingeführt. Bei Streitigkeiten müssen die Parteien derzeit vor Gericht – das bedeutet für beide Seiten ein Kostenrisiko. Sind Sie dafür, dass hier künftig eine Regelung im Außerstreitverfahren möglich gemacht wird, um das Kostenrisiko zu minimieren?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Die Abschaffung der unfairen Maklerprovision, für die wir Grüne mit Nachdruck in der Bundesregierung gekämpft haben, ist eine große wohnpolitische Errungenschaft für die Mieter*innen. Bereits ein Jahr nach der Einführung kann man sagen, dass sie ihre Wirkung voll entfaltet hat die Mieter*innen sparen sich potentiell zwei Bruttomonatsmieten, während es kaum Umgehungsversuche oder Kostenüberlagerungen gibt. Dies hat auch die Arbeiterkammer kürzlich bestätigt.

 

FPÖ: Nein, aus unserer Sicht ist diese Thematik ganz eindeutig geklärt und wir sehen da auch keinen Anwendungsfall des Außerstreitrechts.

 

KPÖ: Dazu gibt es keine ausgehandelte Position in der Partei. Im Falle einer

Stellungnahme würden wir in diesem Fall den Kontakt mit den Mieterberatungen der KPÖ als auch der unabhängigen Mieterverbände suchen, um eine Einschätzung zu treffen.

 

9. Sind Sie dafür, dass künftig die Durchsetzung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Wohnrecht ohne Kostenrisiko im Außerstreitverfahren durchgeführt werden kann?

 

SPÖ: Ja, dies wäre sehr zu begrüßen.

 

Grüne: Nein.

 

FPÖ: Wir sehen auch in diesem Fall keinen Anwendungsfall des Außerstreitrechts. Diese Fragen werden sich am Ende des Tages immer nur im streitigen Verfahren endgültig klären lassen.

 

KPÖ: Die Erleichterung für Mieter*innen, ihre Rechte durchzusetzen, ist uns wichtig. Neben rechtlichen Erleichterungen schlagen wir des Weiteren vor, eine unabhängige Kontrollinstanz vor, die Mietverträge verdachtsunabhängig überprüft, um etwa die Überschreitung der Richtwert-Sätze weniger attraktiv zu machen.

 

 

10. Thema Betriebskosten: Sind Sie dafür, dass die Positionen Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungshonorar aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog gestrichen werden, um die Betriebskosten für Mieterinnen und Mieter zu senken?

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Wir sind für eine Entrümpelung des Betriebskostenkatalogs und für eine klare Trennung zwischen Fixkosten und verbrauchs- und nutzungsabhängigen Kosten. Für den ersten Teil sollen die Vermieter*innen zuständig sein, für letzteres die Mieter*innen.

 

FPÖ: Darüber könnte man durchaus diskutieren, im Gegenzug müsste man aber den Vermietern wieder einen Ausgleich geben.

 

KPÖ: Ja. Die Grundsteuer, Verwaltungshonorar und Versicherungen sind Kosten, die den Eigentümern aufgrund ihres Anspruchs auf dieses Eigentums erwachsen. Es ist völlig unsinnig, diese Kosten auf die Mieter*innen abzuwälzen, die damit für die Eigentümer deren Kosten tragen.

 

11. Thema CO2-Steuer: Sind Sie dafür, dass die CO2-Steuer beim Heizen von der/dem Vermieter/in bezahlt wird? (Der/die Vermieter/in ist schließlich auch der/diejenige, der/die das Heizsystem ändern kann.)

 

SPÖ: Ja.

 

Grüne: Vom CO2-Preis mit dem Klimabonus als sozial gerechte Rückvergütung profitieren untere Einkommen stärker als hohe Einkommen. Allerdings können Mieter:innen oft ihr Heizsystem nicht frei wählen. Deswegen sollten für Wohnungen mit fossilen Heizungen Mietabschläge eingeführt werden, die (teilweise) die Kosten aus dem CO2-Preis abdecken. Zusätzlich braucht es Änderungen im Wohnrecht insbesondere mit Duldungspflichten für Mieter:innen, damit sanierungswillige Vermieter:innen die Heizung umstellen können. Umgekehrt sollen Mieter:innen das Recht auf eine klimafreundliche Heizung erhalten und es sollen Anreize gesetzt werden, damit die/der Vermieter:in in eine energieeffiziente Gebäudehülle investiert.

 

FPÖ: Die FPÖ ist für die Abschaffung der CO2-Steuer.

 

KPÖ: Ja. Klar ist, dass die Kosten der Energiewende nicht zulasten von Mieter*innen gehen dürfen. Das bedeutet auch, dass die Steuerungswirkung einer CO2-Steuer nur dort steuernd wirken kann, wo die Entscheidung über das Heizsystem getroffen werden kann.

 

 

12. Sind Sie dafür, dass in Zukunft unbefristete Mietverträge zur Regel werden und befristete Verträge nur noch in Ausnahmefällen möglich sind?

 

SPÖ: Ja. Befristete Mietverträge sollten nur noch von privaten Vermieter:innen abgeschlossen werden können (wie etwa bei Eigenbedarf).

 

Grüne: Befristete Mietverträge gibt es erst seit 1994, und sie haben sich nicht bewährt. Befristete Mietverträge zählen zu den stärksten Preistreibern im Mietwohnungsmarkt. Wir setzen uns dafür ein, dass es künftig bei gewerblicher Vermietung wieder nur unbefristete Mietverträge geben darf.

 

FPÖ: Ja.

 

KPÖ: Ja. Wir treten überhaupt für ein weitgehendes Befristungsverbot ein.  Neben der Wertsicherungsklausel in Mietverträgen sind befristete Verträge die größten Preistreiber bei den Mieten.

 

13. Sind Sie dafür, das Mietrecht zu vereinheitlichen und Mieterrechte sowie Preisgrenzen auch im sogenannten „Neubau“ (seit 1945) einzuführen?

 

SPÖ: Ja. Die SPÖ hat schon vor Jahren ein einheitliches, transparentes und bundesweites Mietrecht (Universalmietrecht) vorgestellt aber leider bisher nie eine parlamentarische Mehrheit dafür bekommen.

 

Grüne: Das Grüne Mietrechtsmodell sieht vor, dass nach einer Amortisationszeit von 25 Jahren, in der es freie Mietzinsbildung gibt, alle Mieten einer verbindlichen Mietobergrenze unterliegen. Die Höhe der Miete gestaltet sich dann überwiegend nach Qualität und thermisch-energetischen Zustand des Gebäudes. Für mehr Klimaschutzmaßnahmen gibt es mehr Miete und für die Mieter*innen weniger Betriebskosten.

 

FPÖ: Wir treten für eine Abkehr vom starren Grenzsystem des 8.Mai 1945 ein. Aus unserer Sicht sollte jede Wohnung, die älter als 36 Jahre ist, einer Preisgrenze unterliegen. Sollte die Wohnung saniert und auf zeitgemäßen Stand gebracht werden, soll wiederum eine freie Mietvereinbarung möglich sein.

 

KPÖ: Ja. Unser Mietrecht kennt mehr Ausnahmen als Bereiche, in denen es

zur vollen Anwendung kommt. Dieses Gesetz – das zum Schutz der Mieter:innen gedacht sein sollte – dient heute vorrangig den Interessen von Investor:innen und Vermieter:innen. Wir setzen uns für ein einheitliches, gut verständliches, universales Mietrechtsgesetz zum Schutz aller Mieter:innen in allen Wohnformen ein. Wir setzen uns für Mietendeckel auch im Neubau ein.

 

14. Sind Sie dafür, dass es künftig für Vermieter/innen, die sich nicht an geltende Gesetze halten (wie zB. wiederholt überhöhte Miete verlangen), Verwaltungsstrafen geben soll?

 

SPÖ: Ja. Die SPÖ hat dies in Anträgen in den letzten beiden Legislaturperioden mehrmals gefordert, da Verwaltungsstrafen in diesem Bereich für mehr Gerechtigkeit sorgen würden und außerdem eine Präventivwirkung hätten.

 

Grüne: Ja.

 

FPÖ: Das System, dass der Mieter auch nach Beendigung seines Mietverhältnisses eine überhöhte Miete zurückfordern kann, hat sich aus unserer Sicht bewährt. Eine Verwaltungsstrafe würde im derzeitigen System keinen Sinn machen, da sich die Judikatur zu oft und zu schnell ändert, um tatsächlich eine fixe Miete in der Vorausschau berechnen zu können.

 

KPÖ: Ja. Mietrechtsbetrug wird momentan schwächer gewertet als ein Jugendlicher, der einen Kaugummi entwendet. Das ist eine Schieflage, die korrigiert werden soll.

 

15. Welche Vorschläge haben Sie, um Wohnen in Österreich leistbarer zu machen?

 

SPÖ: Die SPÖ fordert kurzfristig eine Mietpreisbremse bis Ende 2026 und danach eine Indexierung mit maximal 2 Prozent p.a.. Bauland soll für gemeinnützigen und ökologischen Wohnbau bevorzugt zur Verfügung stehen.

Mittelfristig fordert die SPÖ die Einführung eines einheitlichen, transparenten neuen Mietrechts mit gesetzlich klar definierten Zu- und Abschlägen, unabhängig vom Baujahr des Gebäudes (Universalmietrecht) sowie die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung.

Die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) zur Sicherstellung der Finanzierung des sozialen Wohnbaus und zur Abfederung der steigenden Kosten im sozialen Wohnbau soll wiedereingeführt werden.

 

Mehr dazu auch im „Herz und Hirn“-Plan von SPÖ-Bundesparteivorsitzendem Andreas Babler, wo Wohnen an erster Stelle der 24 Ideen steht: www.mit-herz-und-hirn.at

 

Grüne: Wohnen ist ein Grundbedürfnis für jeden Menschen. Alle sollen da leben können, wo Freunde, Kinderbetreuung und Jobs sind – auch diejenigen mit kleinem Geldbeutel. Als absolute Obergrenze für monatliche Ausgaben für das Wohnen gelten 40 Prozent des Haushaltseinkommens.

Wir richten deshalb unsere Politik an einer Wohnkostengarantie für die Österreicher:innen von höchstens einem Drittel ihres Einkommens aus. Das erreichen wir durch einen Maßnahmenmix, in dem wir mit klugem Köpfchen die Mieten regulieren, die Bau- und Grundstückskosten bezahlbar halten, den Leerstand mobilisieren. Und indem wir gezielt jene Menschen mit Förderungen unterstützen, die es am nötigsten haben.

 

FPÖ: Leistbares Wohnen als grundlegende Säule eines leistbaren Lebens ist möglich. Primär braucht es jede Maßnahme, die sich inflationshemmend auswirkt. Folgende Sofortmaßnahmen im Bereich Wohnen sind zu setzen, um eine Trendwende auf dem Wohnungsmarkt herbeizuführen:

 

1. Mietenstopp – Keine Erhöhung der Kategorie- und Richtwertmieten

Die Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten ist bis inklusive 2026 auszusetzen – wie es der Antrag 3090/A der laufenden Gesetzgebungsperiode bereits vorgesehen hat.

 

2. Limitierung der Indexierung aller Mieten

Die Indexierungen sämtlicher Mieten im Wohnbereich werden daraufhin mit zwei Prozent – dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank – limitiert. Diese Maßnahme soll mittelfristig zu einem Absinken der Realmieten führen, um leistbares Wohnen zu befördern und wieder ein Gleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern herzustellen. 

 

3. Ausdehnung des Vollanwendungsbereiches des MRG anhand thermisch-energetischer Kriterien

Thermisch-energetisch für die jeweilige Gebäudekategorie unterdurchschnittliche Bausubstanz im mehrgeschoßigen Segment soll in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes integriert werden. So werden erforderliche Sanierungsanreize gesetzt und gleichzeitig breite Segmente bisher frei vermietbarer Wohnungen in das regulierte, leistbare Spektrum verschoben. Der Trend des Abschmelzens preisgebundener Miete wird umgekehrt. Erst wenn ein überdurchschnittlicher thermisch-energetischer Gebäudestandard erreicht ist, soll für die Dauer typischer Förderungsdarlehen (ca. 35 Jahre) wieder freie Mietzinsbildung möglich sein.

 

 

4. Befristungsverbot für gewerbliche bzw. institutionelle Immobilieneigentümer

Befristete Mietverhältnisse bei Hauptwohnsitzwohnungen sind zu verbieten, sofern es sich um gewerbliche bzw. institutionelle Vermieter handelt. Es wurde etwa durch Erhebungen STATISTIK AUSTRIA nachgewiesen, dass Befristungen zu den wesentlichen Kostentreibern auf dem Wohnungsmarkt zählen – und durch ein weitgehendes Verbot eine wesentliche Entschleunigung der Marktdynamik herbeigeführt würde.

5. Gesetzlich zwingende Verlängerungsoption befristeter Mietverträge

Auslaufende Mietverhältnisse führen gerade in Zeiten sinkender Kaufkraft zu besonderer sozialer Unsicherheit. Nahezu jede zweite Hauptwohnsitzwohnung wird lediglich befristet vermietet. Wohnungswechsel sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die für breite Teile der Bevölkerung derzeit keinesfalls tragbar sind. Folglich sind befristete Bestandsverhältnisse im Wohnbereich – die innerhalb von drei Jahren auslaufen würden – mit einer gesetzlich zwingenden mieterseitigen Verlängerungsoption bei gleichbleibender Miete auszustatten.

 

6. Bundeszuschuss zur Wohnbauförderung

Die Ausgaben der Länder für die Wohnbauförderung rangieren derzeit bei lediglich 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dies entspricht insbesondere unter den derzeitigen Rahmenbedingungen dramatisch gestiegener Baukosten, hoher Bodenpreise und steigender Kapitalmarktzinsen in keiner Weise dem realen Bedarf. Um geförderte Neubauleistung auch mittelfristig gewährleisten zu können, ist hier ein wesentlich stärkerer Mitteleinsatz erforderlich, der durch einen bundesseitigen, jedenfalls 15-jährigen Zuschuss im Ausmaß von 0,6 Prozent des BIP ermöglich werden soll. Geförderte Wohnungen sollen bundesweit analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden.

 

7.    Wohnbauinvestitionsbank

Die Situation wesentlich höherer Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wird sich voraussichtlich weiter verschärfen und strukturell etablieren. Deshalb erneuern wir unsere Forderung nach einer Wiederbelebung der Wohnbauinvestitionsbank, um langfristige, günstige Kredite für den leistbaren Wohnbau sicherstellen zu können. Die entstehenden Wohnungen sollen analog zu § 8 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bevorzugt an österreichische Staatsbürger vergeben werden. 

 

8.    Wirksame Steuerbegünstigungen für Sanierungen und Investitionen

Umfassende Wohnpolitik muss auch geeignete Investitionsanreize setzen. Hier wäre die AfA entsprechend zu beschleunigen, um Sanierungen und Investitionen zu attraktiveren.

 

KPÖ: Neben den oben genannten Maßnahmen: Ein Mietenstopp bis 2029, mehr öffentlichen Wohnbau, Errichtung einer Wohnbaubank, Recht auf Wohnen einklagbar machen.


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