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Wien 25.09.2025

Betriebskosten: Mieter zahlten 60.000 Euro zu viel

  • Mehr als 60.000 Euro zu viel Betriebskosten bezahlt (c) MVÖ

Warum es sich lohnt, die jährliche Betriebskostenabrechnung von Experten der Mietervereinigung prüfen zu lassen, zeigt sich eindrucksvoll an einem Beispiel aus dem 9. Wiener Gemeindebezirk.

 

Seit 2011 lassen sieben Mieter eines Zinshauses ihre jährlichen Betriebskostenabrechnungen durch die Mietervereinigung kontrollieren – mit durchschlagendem Erfolg: Insgesamt wurde ein Rückzahlungsbetrag von knapp 60.000 Euro erwirkt. Das bedeutet, dass jedes Mitglied im Schnitt mehrere tausend Euro zurückerhalten hat – Geld, das es zu Unrecht an die Hausverwaltung gezahlt hatte.

 

Was viele Mieter gar nicht wissen: Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen bleiben für Vermieter und Hausverwaltungen meist folgenlos, solange sich niemand wehrt. Rückerstattungen gibt es nur für jene Mieter, die eine Überprüfung einfordern und zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Die übrigen Parteien im Haus erfahren oftmals gar nicht, dass die Kosten nicht korrekt berechnet bzw. abgerechnet wurden.

 

Regelmäßige Überprüfung der Betriebskostenabrechnung zahlt sich aus

Im konkreten Fall im 9. Bezirk wurde bei den geprüften Abrechnungen regelmäßig ein und derselbe Fehler festgestellt: Überhöhte Verwaltungskosten. Diese sind außerdem gesetzlich gedeckelt – 2024 lag die Obergrenze bei 4,47 Euro pro Quadratmeter – und für Fachleute leicht als zu hoch erkennbar. In diesem Fall wurden zudem die Betriebskosten-Guthaben, die Betriebskosten-Guthaben, die den Mietern zum zweiten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung zustehen, Jahr für Jahr nicht ausgezahlt.

 

Nach Intervention der Mietervereinigung erhielten die betroffenen Mieterinnen und Mieter ihr Geld in der Regel unproblematisch zurück. Die Hausverwaltung zeigte sich bisher stets an einer außergerichtlichen und raschen Lösung interessiert – sowohl bei diesem Mietshaus im 9. Bezirk als auch bei einem weiteren Objekt im 18. Bezirk.

 

60.000 Euro konnten zurückgefordert werden

Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt, dass sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung lohnt: Insgesamt konnten die sieben Mieterinnen und Mieter des Hauses gemeinsam fast 60.000 Euro zurückfordern. Dies ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie wichtig Kontrolle und rechtliche Unterstützung sind. Die Mietervereinigung Wien empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern daher, ihre Abrechnungen jährlich kontrollieren zu lassen. Für Mitglieder ist dieser Service kostenlos. »Wir unterstützen unsere Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten und holen ihr zu viel bezahltes Geld zurück«, betont Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien.

 

Übrigens fordert die Mietervereinigung auch, dass Verwaltungshonorare aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen werden, da sie häufig zu Streitigkeiten führen und Missbrauch Tür und Tor öffnen.

 
Wichtige Fristen
In Häusern, in denen das Mietrechtsgesetz (MRG) voll anwendbar ist, können Betriebskostenabrechnungen bis zu drei Jahre rückwirkend überprüft werden, sofern die Abrechnungen verfügbar sind. Beim Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) gilt: Mieter:innen haben nur sechs Monate Zeit, schriftlich Einspruch zu erheben, sobald die Abrechnung vorliegt. Danach gilt sie als genehmigt. Wird der Einspruch rechtzeitig eingebracht, bleiben auch hier drei Jahre zur Rückforderung einer allfälligen Überzahlung.
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