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Service, Wien 01.12.2025
Wie wichtig es sein kann, Unterstützung bei wohnrechtlichen Angelegenheiten zu haben, zeigt ein aktueller Kautions-Fall der Mietervereinigung auf.
Manfred Gruber (Name von der Redaktion geändert) bezog eine Wiener Altbauwohnung und leistete eine Kaution in Höhe von rund 2.800 Euro (entsprechend drei Monatsmieten). Nach Ablauf des befristeten Mietvertrages wurde die Wohnung an die Hausverwaltung zurückgegeben. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Hausverwaltung wurde am Tag der Wohnungsrückgabe ein detailliertes Rücknahmeprotokoll erstellt. Darin dokumentierten Mieter und Hausverwaltung Raum für Raum den Zustand der Wohnung, etwaige Schäden und zurückgelassene Gegenstände. Solche Protokolle erfassen üblicherweise den Zustand von Böden, Wänden, Türen und Sanitäranlagen. Zusätzlich fertigte die Hausverwaltung Fotos an, um den Zustand der Wohnung lückenlos zu dokumentieren.
Dokumentation bei der Rückgabe
Im Fall von Herrn Gruber präsentierte sich die Wohnung in einem ordentlichen Zustand: Lediglich ein nicht abgetautes Gefrierfach und eine gerissene Silikonfuge in der Küche wurden beanstandet. Vorschäden – wie Kratzer im Vorzimmerboden oder eine beschädigte Tür zur Abstellkammer – waren bereits bei Einzug vorhanden und ebenfalls im Protokoll angeführt.
Kautionsrückzahlung blieb aus
Angesichts der unkomplizierten und sauberen Wohnungsübergabe rechnete Herr Gruber fest damit, dass die Kaution zügig rückerstattet würde. Doch die Zahlung blieb aus. Trotz mehrmaliger Nachfrage reagierte die Hausverwaltung nicht. Als auch zwei Monate nach Auszug keine Rückzahlung erfolgt war, wandte sich Herr Gruber an die Mietervereinigung.
Hilfe bei der Mietervereinigung
Die Mietervereinigung brachte für den Mieter einen Antrag auf Feststellung der rückforderbaren Kaution bei der Schlichtungsstelle ein. Die Mühe zahlte sich aus: Bereits kurz darauf lag eine Entscheidung zur Rückzahlung der Kaution vor. Da der Vermieter innerhalb der vorgegebenen Frist keine Stellungnahme zum Antrag einbrachte, musste dem Mieter die verzinste Kaution in voller Höhe zurückbezahlt werden. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr, wie entscheidend eine sorgfältige Dokumentation bei der Wohnungsrückgabe ist und dass Mieter sich nicht scheuen sollten, bei ausbleibender Kautionsrückzahlung rechtliche Schritte zu setzen.